Deutschen Einkaufstouristen mit Wohnort Schweiz droht jetzt eine Busse – auf beiden Seiten der Grenze

Es sah zunächst wie ein April-Scherz aus. Die Regionalpolizei Zurzibiet veröffentlichte am Mittwoch in sozialen Medien ein Foto mit einem Plakat der Eidgenössischen Zollverwaltung. Darauf war zu lesen: «Ausreisen zum Zweck des Wareneinkaufs sind nicht gestattet. Wareneinkäufe werden bei der Einreise in die Schweiz zurückgewiesen. Inkl. Ordnungsbusse.»

Dies sei jedoch keineswegs ein Scherz, wie die Regionalpolizei Zurzibiet auf Anfrage bestätigte. Es sei eine neue Verordnung der Eidgenössischen Zollverwaltung.

 

Dieses Plakat postete die Repol Zurzibiet auf Facebook.

 

Dieses Plakat postete die Repol Zurzibiet auf Facebook.

 

© facebook.com

 

Nun handelt es sich dabei nicht um eine neue Verordnung, sondern lediglich um eine Anpassung der bereits bestehenden COVID-19-Massnahmen des Bundesrates. Und damit um eine Verschärfung.

Darf noch im Ausland eingekauft werden?

Am Montag, den 16. März, schloss die deutsche Bundespolizei die Grenze zur Schweiz. Nur noch Grenzgänger, die im Nachbarland arbeiten, dürfen die Grenze passieren. Offen ist sie auch für den Warenverkehr und für Personen mit einer Ausnahmebestimmung, etwa wenn sie ein im Sterben liegendes Familienmitglied besuchen.  

Was aber ist mit deutschen Staatsbürgern, die in der Schweiz wohnen und in Deutschland einkaufen wollen? Deutschland müsste sie theoretisch einreisen lassen. Die Schweiz bei der Rückfahrt ebenso. Auch Schweizer Staatsbürgern könnte die Heimkehr nicht verweigert werden. Dürfen also Deutsche mit Wohnort in der Schweiz als Einkaufstouristen über die Grenze und wieder zurück?

Bundesrätin Karin Keller-Sutter äusserte sich am Mittwoch zu den Ausnahmebestimmungen in Grenzverkehr. Sie sagte, es brauche dazu einen zwingenden Reisegrund. «Sicher nicht Einkaufstourismus oder weil sie sich gerade langweilen.» Auch von Seiten der deutschen Bundespolizei tönt es ähnlich: «Einreisen zu touristischen Zwecken, Einkaufs- oder Besuchsreisen sind nicht mehr gestattet», heisst es auf deren Homepage. 

Ab sofort drohen Ordnungsbussen

Die COVID-19-Verordnung, die der Bundesrat auf Donnerstag verschärft hat, ist neu auch eine Busse für Grenzgänger vorgesehen, die sich nicht an die Reisebestimmungen halten. Wer zum Einkaufen ins Ausland fährt, wird also ab sofort gebüsst?

«Ja», bestätigt Matthias Simmen, Mediensprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung, auf Nachfrage. «Die Ordnungsbussen betragen wie beim Versammlungsverbot 100 Franken.» Dieser Schritt sei notwendig, weil es immer noch viele Personen gebe, die sich nicht an die beschlossenen Massnahmen zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung hielten. Die eingekaufte Ware werde zudem zurückgewiesen.

Auch Deutschland büsst – 1000 Euro

Ein kurzer Shopping-Ausflug über die Grenze könnte also sogar noch teurer werden. Wer sich jetzt ins Ausland begebe, warnt Matthias Simmen, und mit Einkäufen in die Schweiz zurückkehre, verletze auch ausländische Vorschriften. Ein Blick in die Gesetzestexte des Nachbarlandes bestätigt dies. So heisst es beispielsweise in der Corona-Verordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg, dass «Unterbrechungen von Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken» untersagt sind. Verstösse können dort sogar mit bis zu 1000 Euro Busse geahndet werden.

Unabhängig von finanziellen Aspekten wies Matthias Simmen ausdrücklich darauf hin, unnötige Reisen zu unterlassen, um insbesondere die Wirtschaft und die Gesundheitsversorgung möglichst wenig zu beeinträchtigen. Seit der Schliessung von Grenzübergängen wurden kilometerlange Staus wie am Grenzübergang Koblenz-Waldshut zu einem massiven Problem für die Grenzgänger, die in Aargauer Spitälern und Atomkraftwerken arbeiten. Simmen: «Jetzt sollten wirklich nur noch diejenigen über die Grenze, die müssen.»