Jugendschutz: Gibts abends bald keinen Alkohol mehr zu kaufen?

Ein paar Bier, einige Gläser Wein, danach vielleicht noch einen Schnaps: Immer mehr Menschen im Aargau betrinken sich mindestens einmal monatlich bis zum Rausch. Waren es 2007 noch 5 Prozent der Frauen und 13 Prozent der Männer, waren es 2017 10 Prozent bei den Frauen und 14 Prozent bei den Männern, Tendenz steigend. Damit steigt auch die Anzahl Personen, die aufgrund einer Alkoholvergiftung behandelt werden müssen.

In Zahlen ausgedrückt: 179 Personen wurden 2018 im Aargau wegen einer Alkoholvergiftung ins Spital eingeliefert. Die Anzahl ambulant behandelter Fälle ist nochmals deutlich höher. Kantonale Zahlen gibt es dazu keine, aber alleine das Kantonsspital Baden musste 2019 544 Personen mit Alkoholvergiftung ausserhalb des Spitals betreuen.

Vor allem Jugendliche würden geschützt werden

Kann dieser Entwicklung entgegengesteuert werden, wenn Läden abends keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen? Dies wollten Politiker von Links bis Rechts von der Regierung wissen. Deren Antwort: Vermutlich ja, gerade bei Jugendlichen dürfte eine solche Massnahme helfen.

Die Regierung bezog sich dabei auf eine Studie aus dem Kanton Waadt. Dort gibt es bereits ein zeitlich begrenztes Alkohol-Verkaufsverbot. Diese Studie kam zum Schluss, dass dank der Massnahme die Anzahl Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen halbiert werden konnte. Junge Menschen würden eher spontan und punktuell rauschtrinken, deshalb sei es naheliegend, dass in dieser Altersgruppe ein temporäres Verkaufsverbot den grössten Einfluss habe, schlussfolgerte die Studie.

«Sucht Schweiz» hat eine weitere Erklärung für diesen Zusammenhang: Gibt es im öffentlichen Raum keinen Alkohol mehr, würden Jugendliche vermehrt zu Hause trinken. Dort würden sie in der Regel langsamer konsumieren und sich schneller einmal hinlegen, wenn sie betrunken sind, als etwa auf der Strasse.

Nun soll ein konkretes Gesetz her

Einen Haken hat das Ganze aber: Ein temporäres Alkohol-Verkaufsverbot wäre ein «wesentlicher Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit», gibt die Regierung in ihrer Antwort zu bedenken. Doch der Schutz der Jugend wie auch der allgemeine Gesundheitsschutz würden diese Einschränkung «wohl legitimieren», argumentiert sie weiter. Denn nebst einem verbesserten Jugendschutz würde eine solche Massnahme Spitalkosten senken, sie würde Unfälle im Strassenverkehr sowie Gewaltdelikte reduzieren und hätte damit auch positive Auswirkungen auf die Kosten des Sicherheitsdispositivs des Kantons.

Für Uriel Seibert (EVP, Schöftland), Sprecher der Interpellanten, überwiegen diese positiven Aspekte: «Die Antwort der Regierung zeigt ganz klar, dass solche Massnahmen sehr wirksam sind. Ich bin der Meinung, dass wir im Aargau nun unbedingt etwas tun müssen.» Er will nun mit seinen Mitinterpellanten zusammensitzen und dann als nächstes «höchstwahrscheinlich» die Regierung mittels einer Mo- tion dazu auffordern, ein Gesetz auszuarbeiten, welches den Verkauf von Alkohol in Läden ab einer gewissen abendlichen Stunde verbietet.