Er bedrohte die Pflegerin mit einem Tafelmesser

Es passierte im Januar 2017 in einem Pflegezentrum. Ein damals 73-jähriger Patient einer gerontopsychiatrischen Station – eine Abteilung die auf psychische Störungen im Alter spezialisiert ist – sieht plötzlich Rot. Er beschimpft eine der Pflegepersonen mit Aussagen wie «dicke Kuh» und «Saugoof». Dann bedroht er die Pflegerin mit einem Tafelmesser, sagt ihr, er werde sie damit abstechen. Zudem schlägt er ihr auf den Kopf, reisst ihr an den Haaren und tritt nach ihr. Als zwei weitere Pflegepersonen hinzukommen, greift er auch diese an. Alle drei Pflegerinnen tragen oberflächliche Kratzer davon.

Laut Anklageschrift ist es nicht das erste Mal, dass der Rentner eine Pflegerin attackiert. So soll es bereits im Juni 2016 zu einem ähnlichen Vorfall gekommen sein. Damals bedrohte er eine Pflegeperson mit einem Rüstmesser in der Hand, verfolgte sie bis ins Stationszimmer und schlug dort auf sie ein. Für beide Vorkommnisse war der heute 75-Jährige im Mai 2018 mittels Strafbefehl wegen mehrfacher versuchter einfacher Körperverletzung, Drohung, Tätlichkeiten und Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 60 Franken und einer Busse von 2500 Franken verurteilt worden. Weil der Beschuldigte gegen den Strafbefehl Einsprache erhob, landete der Fall nun vor dem Zofinger Bezirksgericht.

Befragung gestaltete sich schwierig

Bevor die Verhandlung jedoch beginnen konnte, mussten die Möbel im Gerichtssaal umgestellt werden. Da der Beschuldigte – der in Begleitung seines Vetretungsbeistandes vor Gericht erschien – nur noch schlecht hören kann, wurden die Stühle und Tisch ganz nahe zum Richterpult gerückt. Auch sonst gestaltete sich die Befragung des Mannes schwierig. Aufgrund seines gesundheitlich Zustands konnte er der Verhandlung nur schlecht folgen. Auf Fragen der Gerichtspräsidentin antwortet er unklar und teilweise verworren.

Verteidiger kritisiert Vorgehen der Pflegerinnen

Der Anwalt des Beschuldigten warf dem Pflegepersonal in seinem Plädoyer fehlendes Fingerspitzengefühl vor. Schliesslich würden solche Situationen zur Tagesordnung gehören auf einer gerontopsychiatrischen Station. Zudem hätten Drohungen und Beschimpfungen gegen die Pflegerinnen vonseiten des Beschuldigten zum Alltag gehört. Das Personal hätte also wissen müssen, wie es diese einzuordnen und damit umzugehen habe.

Das es zu den Auseinandersetzungen kam, wurde nicht bestritten. Allerdings bezeichnete der Verteidiger die Aussagen und Darstellungen der angeblichen Opfer als übertrieben. Nicht zuletzt sprach der Anwalt von einer verminderten Schuldfähigkeit seines Klienten. Er forderte einen Freispruch für die versuchte einfache Körperverletzung sowie die Einstellung des Verfahrens bezüglich der Drohung und der Beschimpfung. Lediglich für die Tätlichkeiten solle ein Schuldspruch erfolgen. Hierfür wurde eine Busse von 200 Franken beantragt. Das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen ist noch nicht bekannt.