
Grünes Licht für Überbauung Gässlifeld in Reiden: 28 Alterswohnungen sollen realisiert werden

Auf der ehemaligen Spielwiese im Gässlifeld stehen Baugespanne. Aber das Projekt war bisher blockiert. Im Juni 2018 hatte die Gemeinde Reiden der Baugenossenschaft WIA (Wohnen im Alter) Langnau, Reiden, Richental die Baubewilligung für die Überbauung erteilt. Anwohner reichten daraufhin eine Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern ein.
Die Baugenossenschaft WIA teilte gestern mit, dass dem Start des Bauprojektes Gässlifeld «nun nichts mehr im Wege steht». Das Kantonsgericht habe die Beschwerde abgelehnt. Einer der Anwohner, der nicht namentlich genannt werden will, bestätigte dieser Zeitung, dass die Sache für sie «erledigt» sei. Der Entscheid wurde nicht weitergezogen bis ans Bundesgericht.
Sieben Parteien, alles einspracheberechtigte Anwohner des Baugrundstücks, hatten beim Kantonsgericht eine Verwaltungsrechtsbeschwerde gegen die erteilte Baubewilligung eingereicht. Sie stellten die Zonenkonformität des Bauvorhabens in Frage; in der Zone für öffentliche Bauten seien keine privaten Wohnungen zulässig, erst recht nicht im Umfang von 20 Prozent. Dazu muss man wissen: Die Gemeindeversammlung hatte die Nutzung des Grundstücks in der Zone für öffentliche Bauten für «Wohnen im Alter» gutgeheissen. Diese Nutzung ist laut dem Gericht in Ordnung. Die Baubewilligung erlaubt, dass maximal 20 Prozent der Wohnungen an Mieter vermietet werden können, die nicht betagt, invalide oder pflegebedürftig sind. Die Wohnungen könnten damit auch an jüngere Personen (ab zirka 60 Jahren) vermietet werden. Dies kritisierten die Einsprecher.
Kantonsgericht stützt Entscheide der Gemeinde
Das Gericht hält fest, dass diese 20 Prozent exakt 5,6 Wohnungen entsprächen. Vor der Vermietung sei die Zustimmung der Gemeinde zum Mietvertrag einzuholen. «Die Gemeinde hat geeignete Mittel, um für die Sicherstellung des Zonenzwecks auch im künftigen Betriebsverlauf zu sorgen», hält das Kantonsgericht fest.
Gewährte Ausnahmen von Gebäudeabstandsvorschriften und gesetzlich vorgeschriebenen Strassenabständen seien nicht begründet worden, monierten die Anwohner ebenfalls. Sie beanstandeten, dass ihnen das rechtliche Gehör teilweise nicht gewährt und Unterlagen nicht zugestellt wurden.
«Zusammenfassend ist nicht zu beanstanden, dass der Bereich Bau und Infrastruktur der Gemeinde Reiden die Baubewilligung erteilt hat», schreibt das Gericht. Im Falle von 660 Franken, welche die Nachbarn der Gemeinde zahlen sollten, sei die Beschwerde teilweise gutzuheissen. In formeller Hinsicht sei die Beschwerde bezüglich dem rechtlichen Gehör im vorinstanzlichen Verfahren teilweise begründet. Doch nun hätten die Anwohner ja rechtliches Gehör erhalten. «Im Übrigen ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde abzuweisen», heisst es im Urteil vom 9. August. Die Anwohner müssen Kosten über 4000 Franken übernehmen und der Beschwerdegegnerin eine Parteienentschädigung über 4000 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
«Wir sind froh, dass wir nun grünes Licht haben», sagt Georg Graweid von der Baugenossenschaft WIA, «die Einsprache hat das Bauprojekt um fast zwei Jahre verzögert». Realisiert werden sollen zwei viergeschossige Gebäuden in Holzbauweise mit 28 Wohnungen, die alle altersgerecht gestaltet werden. Ergänzt werden sie mit einem multifunktionalen Pavillon. Die Genossenschaft will Ende Monat über die nächsten Schritte informieren.