Sozialhilfe bedeutet Existenzsicherung

Reaktion auf den Leserbrief «Sozialhilfekürzung für Grossfamilien geht völlig in Ordnung» von Beat Bertschi. Ausgabe vom 16. September.

Sehr geehrter Herr Bertschi, Sie haben Recht: Kinder, deren Eltern nicht genügend Einkommen haben, wachsen benachteiligt auf. An welche «schweren Folgen» Sie denken, weiss ich zwar nicht, Sie argumentieren damit aber gerade für eine Existenzsicherung, auch bei Familien mit mehr als drei Kindern.

Als für Uerkheim zuständige Sozialarbeiterin kann ich Sie dahingehend beruhigen, als dass auch ein erwerbstätiger Familienvater mit drei Kindern Anspruch auf Sozialhilfe hat, sofern das Erwerbseinkommen gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen (SPG, SPV) nicht ausreicht. Der zuständige Gemeinderat, mit welchem die Zusammenarbeit hervorragend funktioniert, hält sowohl die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens wie auch die Grundsätze der Sozialhilfe ein. Darauf haben – und damit haben Sie ebenfalls Recht – nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Anspruch.

Selina Werfeli, Zofingen