Viele Fragen zu Kündigungen durch Aarburger Schulpflege

Die rechtlichen Probleme der Aarburger Schulpflege werden nun auch Thema im Kantonsparlament. Nach zwei Verurteilungen der Schulpflege wegen widerrechtlichen Kündigungen reichte die Aarburger Gemeinderätin und SVP-Grossrätin Martina Bircher im Kantonsparlament gestern einen Vorstoss mit einer Reihe von Fragen zum Kündigungsschutz von Lehrpersonen ein.

Bircher möchte wissen, ob die Situation bei Kündigungen von Lehrpersonen für die Schulpflege wirklich so schwierig ist, wie es das Aarburger Gremium darstellt: «Von Seiten der Schulpflege heisst es immer wieder, Entschädigungen seien nicht aussergewöhnlich, man könne Lehrern fast nicht korrekt kündigen.» Sie wolle nun wissen, ob diese Begründung stimme.

Die Aarburger Schulpflege wurde in den letzten Jahren mindestens zweimal vom Verwaltungsgericht wegen missbräuchlichen Kündigungen verurteilt und musste Entschädigungen in der Höhe von insgesamt rund 78 000 Franken zahlen. Dennoch schrieb die Schulpflege in einer Stellungnahme zum zweiten Urteil: «Es kann nicht sein, dass Anstellungsbehörden aus Angst vor dieser Konsequenz keine Kündigungen mehr aussprechen.» Die Schulpflege ist der Ansicht, der Gesetzgeber habe die Kündigung nicht verboten, sondern sanktioniere die Anstellungsbehörde damit, dass sie eine Entschädigung zu bezahlen hat.

Die Schulpflege ortet das Problem in den aus ihrer Sicht strengen Gesetzesbestimmungen: «Eine Gemeinde oder ein sonstiger öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber muss bei fast jedem Kündigungsentscheid damit rechnen, dass eine Widerrechtlichkeit vorliegen könnte und dies bei der Entscheidung über eine Kündigung miteinbeziehen.»

Bircher will nun vom Regierungsrat konkret wissen, wie viele Klagen von Lehrpersonen gegen rechtswidrige Kündigungen in den letzten fünf Jahren bei Schlichtungsstelle, Verwaltungsgericht und Bundesgericht eingingen und wie die jeweiligen Behörden entschieden haben.

Lockerung des Kündigungsschutzes?

Auch über die Höhe der jeweiligen Entschädigungen will die SVP-Politikerin Genaueres erfahren. Und sie will vom Regierungsrat wissen, ob sich aus seiner Sicht das Problem mit den Rechtsstreitigkeiten entschärfe, wenn die Schulpflege als Laiengremium abgeschafft werde. Sie fragt den Regierungsrat zudem, ob dieser Handlungsbedarf hinsichtlich einer Lockerung des Kündigungsschutzes sehe. Bircher stellt diese Fragen unabhängig vom anstehenden runden Tisch des Gemeinderates mit der Schulpflege. «Die Anfrage ist meine persönliche Initiative und nicht mit dem Gemeinderat abgesprochen», sagt sie. Sie habe noch keine Meinung darüber, ob der Kündigungsschutz zu streng sei. «Vielleicht passieren die vielen Fehler auch, weil die Schulpflege aus Laien besteht.»