
Regierungsrat legt DGS-Prioritäten nach Roths Abgang neu fest
Für die Totalrevision des Spitalgesetzes beschloss der Regierungsrat ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen. Dringliche, kostendämpfende und politisch unbestrittene Themen sollen vorgezogen und im Rahmen einer Teilrevision des Spitalgesetzes per 2021 umgesetzt werden, wie die Aargauer Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Strategische Grundsatzfragen sollen dagegen erst angegangen werden, wenn der Grosse Rat die gesundheitspolitische Gesamtplanung verabschiedet hat. Mit der Totalrevision des Spitalgesetzes soll das Gesetz an die aktuelle bundesrechtliche Gesetzeslage und die allgemeinen Trends und Bedürfnisse im kantonalen Gesundheitswesen angepasst werden.
Es geht laut Regierung vor allem darum, die Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten des Kantons im Bereich Spitalversorgung zu erweitern, die Ressourcenverwendung und die Nutzung von Synergien zu verstärken und eine Eindämmung der steigenden Spitalkosten zu erreichen. Zugleich soll die Frage der Eigentümerschaft der kantonseigenen Spitalaktiengesellschaften überprüft werden.
Auch die Teilrevision des Pflegegesetzes soll erst nach der Inkraftsetzung der neuen gesundheitspolitischen Gesamtplanung an die Hand genommen werden. Mit dieser Revision soll das Gesetz an die allgemeinen Trends und Bedürfnisse, namentlich die Ambulantisierung, angepasst werden.