Sex mit dem Opfer – und das lediglich zwei Tage vor dem Prozess

«Vor zwei Tagen», erklärte der 36-jährige Angeklagte auf die Frage, wann er zum letzten Mal Sex gehabt habe. Das wäre weiter nicht aussergewöhnlich, wenn der Sex nicht mit der Frau stattgefunden hätte, deretwegen er vor Bezirksgericht Aarau stand. Sie hatte den türkischen Fladenbrot-Bäcker, ihren Ex-Mann, bezichtigt, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Und sie auch sonst geschlagen und genötigt zu haben: So musste sie etwa wegen einer gebrochenen Nase ins Spital. Und sie litt darunter, dass er von ihrem Handy intime Fotos von ihr und ihrem neuen Freund geklaut und verbreitet hatte.

Vor zwei Monaten alles zurückgezogen

Auf der Basis der Aussagen der Frau, einer Mutter von Kindern im Vorschulalter, hatte die Staatsanwältin eine Anklageschrift verfasst. Antrag: sechs Jahre Gefängnis. Doch diese war bei Prozessbeginn bereits Makulatur: Die Frau hatte anfangs Juni eine Desinteresse-Erklärung eingereicht und alle Strafanträge zurückgezogen. So ging es im Prozess noch um die Vergewaltigungen (ein Offizialdelikt), eine Urkundenfälschung (er hatte einen Betreibungsauszug manipuliert) und den Widerruf einer alten Strafe (Urkundenfälschung bei einem Kredit).

Ist die Frau so bedroht worden, dass sie ihre Anträge zurück gezogen hat? Diese Frage stand am Anfang im Mittelpunkt des Prozesses. Die Frau liess sich freiwillig als Zeugin einvernehmen – und ging damit das Risiko ein, allenfalls wegen falscher Anschuldigungen angezeigt zu werden. Sie sagte etwa: «Ich will nicht, dass mein Ex-Mann bestraft wird. Es bringt mir und meinen Kindern nichts.» Oder: «Ich habe in der damaligen Streitphase vieles zu persönlich genommen.»

Das damals verheiratete Paar hatte nach der faktischen Trennung im Oktober 2018 noch ein halbes Jahr in der gleichen Wohnung gelebt. In dieser Phase sollen die drei Vergewaltigungen passiert sein. Jeweils, so ihre ursprünglichen Aussagen, mit erheblicher Gewaltanwendung. Zum Beispiel, als sie gerade aus der Dusche kam. Sie sagte vor Gericht: «Am Anfang habe ich sicher jeweils Nein gesagt und mich gewehrt. Am Schluss liess ich mich überreden.»

Und etwa: «Er war nicht sehr sanft – vielleicht meinte er es nicht einmal böse.» Er sagte: «Es ist überall das Gleiche: Am Anfang will der Mann und die Frau nicht. Ich habe sie umarmt und geküsst – dann wollte sie auch.»

Er hatte in der Türkei eine gymnasiale Ausbildung abgebrochen, kam 2014 in die Schweiz, verdient jetzt bis 4500 Franken pro Monat. Seit zwei Monaten sind die beiden wieder zusammen – leben aber in zwei Wohnungen. Das Gericht kam nicht umhin, ihn von den Vergewaltigungsvorwürfen freizusprechen. Begründung: im Zweifel für den Angeklagten. Wegen Urkundenfälschung gabs 6 Monate bedingt.