Die Stimmrechtsbeschwerde zum Badientscheid Reiden ist abgewiesen

Im vergangenen März hat die Reider Stimmbevölkerung mit einer grossen Mehrheit (1407 Ja zu 516 Nein in der Stichfrage) grünes Licht für die Sanierung der Badi erteilt. Die Freizeitanlage soll in den kommenden zwei Jahren erneuert und so fit für die Zukunft gemacht werden.

Gegen diesen Urnengang resp. die vorher versandte Botschaft hatten drei Privatpersonen eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Nun hat der Regierungsrat die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen. Der Gemeinderat Reiden habe im Vorfeld der Abstimmung korrekt informiert und mit der Abstimmungsbotschaft sowie der Informationsveranstaltung die Grundlage für eine politische Diskussion gelegt. Mit der Variantenwahl habe der Gemeinderat diese sogar gefördert, indem ein Grundsatzentscheid für oder gegen eine Badi angestrebt wurde.

Die Abstimmungsbotschaft, welche die Beschwerdeführenden insbesondere kritisierten, sei informativ und entspreche den gesetzlichen Vorgaben, schreibt der Regierungsrat in seinem Entscheid weiter. Es stehe dem Gemeinderat zu, in einer Botschaft Position zu beziehen. Nicht zur Neutralität, sondern zur Ausgewogenheit sei eine Behörde verpflichtet. Diesen Grundsatz habe der Gemeinderat eingehalten.

Die ausserdem kritisierte Aussage zum Prüfungsbericht einer Unternehmensberatungsfirma rückte der Regierungsrat ebenfalls zurecht: Die für die Meinungsbildung relevanten Aussagen seien klar gekennzeichnet gewesen. Auch die Informationen zu den komplexen Finanzströmen seien klar und korrekt gewesen, schreibt der Regierungsrat. Die Beschwerdeführenden hatten diesen Teil der Botschaft bemängelt, was der Regierungsrat jetzt in seinem Entscheid verneinte.

Ein Fragezeichen setzt der Regierungsrat einzig hinter einzelne Aussagen und Aktionen der Badi Reiden AG. Deren Einsatz im Abstimmungskampf für ein Ja sei zwar legitim, aber nicht in allen Details als gelungen zu betrachten. Weil aber all diese Massnahmen klar ersichtlich die Badi Reiden AG als Absenderin gehabt hätten, sei es den Stimmenden zuzumuten gewesen, dass sie diese Aussagen richtig einordnen konnten.

Der Gemeinderat Reiden nimmt den Entscheid des Regierungsrates mit Genugtuung zur Kenntnis. Er sieht sich in seiner Haltung bestätigt, dass er mit Transparenz und Kosten-wahrheit der Stimmbevölkerung eine vernünftige Grundlage zur Meinungsbildung geliefert habe.

Der Gemeinderat wartet jetzt den Ablauf der Rekursfrist noch ab. Wird dieser nicht inner-halb 30 Tage ans Kantonsgericht weitergezogen, erlangt der Urnengang definitive Rechts-kraft. Der Gemeinderat wird dann zusammen mit dem Verwaltungsrat der Badi Reiden AG die Umsetzung des Projektes an die Hand nehmen. Laufen die weiteren ordentlichen Be-willigungsverfahren nach Plan, sind Sanierung und Umbau des Hallenbades und Haupt-gebäudes ab Frühling 2020 geplant. Das sanierte Hallenbad wird den Betrieb ab Septem-ber 2020 wieder aufnehmen. Die Sanierungsarbeiten am Freibad sowie der Bau des Er-lebnisspielplatzes werden in der Winterpause 2020/21 umgesetzt, damit dies auf die Freibadsaison 2021 wieder eröffnet werden kann.