
Wer gehört auf die schwarze Liste der «Prämiensünder»?
12 492
Personen stehen aktuell auf der schwarzen Liste der säumigen Krankenkassenzahler im Kanton Aargau. Ende 2017 waren es 12 102.
550
Sistierungen verzeichnete die SVA Aargau letztes Jahr. Die Gemeinden haben also in 550 Fällen beantragt, eine Person nicht auf die Liste der säumigen Prämienzahler aufzunehmen. Dazu kamen rund 1000 Aufschiebungen von Listeneinträgen.
Wer im Aargau seine Prämien nicht bezahlt und von der Krankenkasse erfolglos betrieben wurde, landet auf einer schwarzen Liste. Personen auf der schwarzen Liste haben nur noch Anspruch auf Notfallbehandlungen. Ausgenommen sind Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbezüger sowie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die schwarze Liste ist umstritten. Letztes Jahr machte die «SonntagsZeitung» publik, dass ein HIV-positiver Mann im Kanton Graubünden starb. Seine Krankenkasse übernahm die Kosten für die lebensnotwendigen Medikamente nicht, weil es sich nicht um einen Notfall handle. Auch im Aargau sorgt die Liste für Diskussionen. Im Kantonsspital Baden (KSB) beispielsweise übernahmen die Krankenkassen in drei Fällen die Kosten für eine Geburt nicht, weil es sich dabei nicht um einen Notfall handle. Auch Krebs-Patienten auf der schwarzen Liste haben es schwer. «Trotz Diagnose-Bericht weigern sich einzelne Kassen immer öfter, die Kosten für solche Fälle zu übernehmen», sagte KSB-Sprecher Omar Gisler letztes Jahr.
Wer auf die schwarze Liste kommt und wer nicht, müssen die Gemeinden entscheiden. Sofern eine Gemeinde findet, dass jemand nicht auf die Liste gehört, muss sie dies der SVA Aargau grundsätzlich innert 30 Tages melden. Geschieht das nicht, erfolgt automatisch ein Eintrag auf der Liste. Das Krankenversicherungsgesetz erlaubt den Gemeinden, Betreibungsakten und Steuerunterlagen einzusehen oder die Person zu einem Gespräch einzuladen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nur Personen auf der schwarzen Liste landen, die auch auf die Liste gehören: Jene, die ihre Prämien bezahlen könnten, sie aber nicht bezahlen.
Im Februar hat das Gesundheitsdepartement einen neuen Leitfaden zur schwarzen Liste verabschiedet. «Er soll die Gemeinden bei dieser wichtigen und weitreichenden Aufgabe unterstützen und zu einer einheitlichen Praxis im Kanton beitragen», sagt Barbara Hürlimann, Leiterin der Abteilung Gesundheit. Im Leitfaden werden Gründe aufgeführt, die aus Sicht des Kantons dagegen sprechen, jemanden auf die schwarze Liste zu setzen. Der Leitfaden basiert auf einer Umfrage des Kantons bei den Gemeinden.
Mehr Rechtssicherheit
Es wird zum Beispiel empfohlen, Personen, die schriftlich begründen und ärztlich nachweisen können, dass sie schwanger sind, eine chronische Krankheit haben, die ansteckend ist oder unbehandelt sogar zum Tod führen könnte, nicht auf die schwarze Liste zu setzen. Heisst das also, dass HIV-Patienten, Krebspatienten oder Schwangere im Aargau künftig nicht mehr auf der schwarzen Liste landen? «Grundsätzlich ja», sagt Barbara Hürlimann. «Aber es liegt letztlich im Ermessen jeder einzelnen Gemeinde, inwiefern sie den Leitfaden befolgen will.» Verbindlich sei er nicht. «Er soll den Gemeinden aber als Hilfsmittel zur Verfügung stehen.» Hürlimann geht davon aus, dass sich daraus eine Praxis entwickeln wird, die der Rechtssicherheit dient. Zudem könnte der Leitfaden den Gerichten bei allfälligen Gerichtsfällen «als Auslegehilfe» dienen. Nach den ersten Erfahrungen mit dem Leitfaden werde das Departement Gesundheit und Soziales prüfen, ob eine Verankerung des Leitfadens in einem Rechtserlass notwendig sei.
Gemeinden begrüssen Leitlinien
Letzte Woche wurden Gemeindevertreter über den Leitfaden informiert. «Für die Gemeinden ist ein Leitfaden immer eine Hilfe», sagt Renate Gautschy, die Präsidentin der Gemeindeammännervereinigung. Die schwarze Liste sei kein einfaches Thema. «Wir stellen fest, dass viele Leute drauf sind, welche ihre Krankenkassenprämien gar nicht bezahlen können.» Damit solche Leute nicht auf die schwarze Liste kommen, müssten die Gemeinden genau hinschauen und die Betroffenen zum Beispiel darauf hinweisen, dass sie Anspruch auf Prämienverbilligung hätten. In einer kleinen Gemeinde seien die Einwohnerinnen und Einwohner eher sensibilisiert, sagt die Frau Gemeindeammann von Gontenschwil. «Niemand will eigentlich auf die schwarze Liste.» Gautschy erinnert sich an einen Fall, als jemand kurz davor stand, auf der schwarzen Liste zu landen. «Die Person ist von sich aus auf uns zugekommen, und wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden, um einen Eintrag zu verhindern», sagt sie. Schwieriger sei es in grösseren und damit auch anonymeren Gemeinden: «Da braucht es vonseiten Gemeinden einen grossen Aufwand, sich der Leute diesbezüglich anzunehmen.»
Leitfaden löst Problem nicht
Santésuisse, der Verband der Schweizer Krankenversicherer, hat sich immer kritisch zu den schwarzen Listen geäussert. Sie würden einen erheblichen administrativen Aufwand auslösen, und auch der Vollzug sei problematisch, «zumal eine schweizweit einheitliche Definition des Notfalls fehlt», sagt Mediensprecher Christophe Kaempf. Der Leitfaden des Kantons Aargau könnte zwar für die Gemeinden «ein bisschen Klarheit bringen». Gleichzeitig zeige er aber auch die grundsätzliche Schwierigkeit, solche Beurteilungen vorzunehmen. «Ob etwas einen medizinischen Notfall darstellt, hängt von der individuellen Gesundheit und Situation einer Person ab», sagt Kaempf. Es könne deswegen kaum auf einer Liste definiert werden, wann ein medizinischer Notfall vorliege. «Die Auslegung muss von Fall zu Fall dem zuständigen medizinischen Fachpersonal überlassen werden.» Und letztlich entscheiden immer noch die Krankenkassen – unabhängig von schwarzen Listen oder Leitfäden –, ob sie im Einzelfall eine Leistung vergüten.
SP-Grossrätin Gabriela Suter reichte vergangenes Jahr eine Motion ein, in der sie verlangte, die schwarze Liste abzuschaffen. Sie zog sie zurück, weil im nationalen Parlament eine Motion mit gleichem Inhalt eingereicht wurde, die derzeit hängig ist.