
Schengen und die Schützen
Am 11. März konnten wir in dieser Zeitung einen Artikel von Beat Kirchhofer zum Thema EU-Waffenrecht lesen. Der Schiesssport hat in der Schweiz eine lange Tradition. Beim Feldschiessen beispielsweise nimmt man in der Regel mit seinem Gewehr teil, welches der Bund vertrauensvoll abgegeben hat. Mit dem EU-Waffenrecht würden diese Geräte in Zukunft als verbotene Waffen mit Ausnahmeregelung gelten. Auch die Verkleinerung der Magazine stellt nicht nur die Betreiber des dynamischen Schiessens vor grosse Probleme, auch das Gewehr 57, den älteren Wehrleuten noch bestens bekannt, hat gar kein so kleines Magazin mit nur 10 Schuss. Der Schiesssport müsste somit durchwegs mit verbotenen Waffen betrieben werden. Um dennoch hin und wieder an öffentlichen und lizenzfreien Wettbewerben teilnehmen zu dürfen, würde zukünftig der Vereinszwang oder der jährliche Schiesszwang bestehen, egal ob man nun am Datum des Feldschiessens Zeit oder eine Grippe hat, auch egal, ob es überhaupt einen passenden Verein in der Nähe hat. Wer eine im Schiesssport gängige Waffe erwerben will, würde vom Eigentümer zum Halter degradiert. Der Staat könnte ihm sein Sportgerät entschädigungslos wegnehmen, besonders die Gelegenheitsschützen wären davon betroffen. Wie jemand mit einem SIS-Waffenbesitzereintrag behandelt wird, wenn er in gewissen Schengen-Staaten z. B. in einen Verkehrsunfall gerät, will niemand wissen. Der Schiesssport würde aufgrund der neuen Administration definitiv teurer, und würde einen Ruf des Halblegalen erlangen. Doch damit nicht genug: Der Art. 17 der EU-Richtlinie erlaubt einseitig eine Wirksamkeitsprüfung nach fünf Jahren, weshalb eine nicht mehr demokratisch legitimierte Verschärfung wie beispielsweise ein Verbot der Übernahme seiner Dienstwaffe, oder zwingende medizinische oder psychologische Tests in greifbare Nähe rücken. Und alles das nur deshalb, damit wir unsere Landesgrenze nicht mehr kontrollieren und sichern dürfen? Deshalb am 19. Mai ein Nein in die Urne.
Patrick Vogt, Brittnau