Pauschalkürzungen bei der Sozialhilfe als sinnloser Sozialabbau

Pauschalkürzungen (z.B. Zürich: 30Prozent; Bern: 8 Prozent) in der Sozialhilfe sind nicht zielführend. Denn auf diese Weise werden alle Sozialfälle bestraft. Das heutige Existenzminimum ist bereits knapp bemessen, dann muss nicht noch pauschal gekürzt werden. Das heutige Existenzminimum darf aber auch nicht angehoben werden, es muss aber der jährlichen Teuerung angepasst werden. In der Vergabe von Sozialhilfe muss der Einzelfall begutachtet werden. Die Sozialhilfe ist eine der wichtigsten Errungenschaften in der Schweiz. Und diese Sozialhilfe darf nicht zerstört werden, wie es die rechtsbürgerlichen Kräfte wie die SVP und die FDP anstreben. Es ist aber nötig, bei den einzelnen Sozialfällen genau hinzuschauen und sofort zu handeln und zu kürzen, wenn die Sozial-hilfeempfänger nicht mit den Behörden zusammenarbeiten. Punktuell sind Kürzungen der Sozialhilfe daher sinnvoll. Es muss klar differenziert werden zwischen Schein-Sozialhilfefällen und gerechtfertigten Sozialhilfefällen. Gerechtfertigt ist ein Sozialhilfefall, wenn ein Wille zur Zusammenarbeit mit den Behörden besteht. Die gerechtfertigten Sozialhilfefälle sind von Kürzungen des Existenzminimums zu verschonen. Unechte Sozialhilfefälle, welche nicht kooperieren, sind vorübergehend zu bestrafen mit einer Kürzung. Diese Kürzung würde aber aufgehoben werden, sobald eine Kooperation mit den Behörden wieder erkennbar ist. In der Schweiz gibt es so viele ehrliche Working-Poor-Sozialhilfefälle, welche sicher nicht unter pauschalen Kürzungen zu leiden haben. Inkompatible Sozialhilfefälle müssen aber punktuell angegangen werden. Aus all diesen Gründen trage ich, als CVP-Politiker, die pauschalen Abbaulösungen von SVP und FDP nicht mit, denn darunter leiden die ehrlichen Sozialhilfeempfänger.

RAPHAEL ZIMMERLI, PRÄSIDENT CVP OFTRINGEN/KÜNGOLDINGEN