
Dringliche Interpellation: Franziska Roth soll Zahlen zum Bundesasylzentrum liefern
Die Nachricht war dem Regierungsrat nur eine kleine Box in einer fünfseitigen Mitteilung wert. Man werde auf Bemühungen für ein Bundesasylzentrum verzichten. Abklärungen hätten ergeben, dass die Risiken für den Aargau stärker ins Gewicht fallen würden als die Entlastung. Gäbe es im Aargau ein Ausreisezentrum, wäre der Kanton für die Wegweisungen zuständig. Allerdings würden ihm vom Bund weniger Flüchtlinge zugewiesen, um deren Integration er sich kümmern müsste. Im Nachbarkanton Baselland war man über den Entscheid nicht erfreut. Regierunsrat Anton Lauber kritisierte, dieses Verhalten entspreche nicht dem regionalen Gedanken.
Bereits 2016 forderte die Fraktion der Grünen in einer Motion ein Ausreisezentrum im Aargau. Der Regierungsrat lehnte die Motion ab, war aber bereit, sie als Postulat entgegenzunehmen. Der Grosse Rat überwies dieses fast einstimmig – es gab lediglich zwei Nein-Stimmen und eine Enthaltung.
Das war im März 2017. Danach war es lange ruhig. Bei Fragen zum Bundesasylzentrum verwiesen die zuständigen Personen im Departement von Regierungsrätin Franziska Roth jeweils auf das hängige Postulat und sagten, es seien «genaue Abklärungen erforderlich». Diese sollen zeigen, ob ein Ausreisezentrum effektiv Vorteile für den Aargau bringe. Offenbar haben die «genauen Abklärungen» nun ergeben, dass ein Ausreisezentrum für den Aargau mehr Nachteile als Vorteile hat. Doch was genau sie ergeben haben, darüber hat der Regierungsrat nicht informiert. Das wird er nun nachholen müssen.
Bitte keine Prosa
Grossrätin Kim Schweri wird morgen Dienstag für die Fraktion der Grünen im Grossen Rat eine dringliche Interpellation einreichen. Sie will wissen, wann der Regierungsrat den Entscheid gegen ein Bundesasylzentrum gefällt hat. Die Frage sei von Interesse, weil der Kanton Baselland gemäss Aussage von Regierungsrätin Franziska Roth bereits vor einem halben Jahr informiert wurde, dass die Aargauer Regierung kein Bundesasylzentrum plane. In diesem Zusammenhang wollen die Grünen auch wissen, ob der Regierungsrat nicht der Meinung sei, dass das «Aargauische Parlament einen Anspruch darauf hat, solcherlei Informationen vor anderen Kantonen zu erhalten».
In den folgenden Fragen verlangen die Grünen harte Zahlen, wollen wissen, welche zusätzlichen Kosten mit einem Ausreisezentrum in den Departementen Gesundheit und Soziales sowie Volkswirtschaft und Inneres angefallen wären. Dass sie sich mit einer Antwort à la «beträchtliche Kosten» nicht zufriedengeben, unterstreichen die Grünen mit der Klammerbemerkung: «Bitte um Angabe in arabischen Zahlen, keine Prosa.» Gleiches gilt für Kosteneinsparungen auf Kantons- und Gemeindeebene.
Die Grünen weisen in der Interpellation daraufhin, dass der Aargau ohne Bundesasylzentrum zu einem Integrationskanton werde. Das heisst: Es werden mehr anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zugewiesen. Kim Schweri will wissen, mit welcher Kostenentwicklung der Kanton rechne und insbesondere, welche Mehrkosten die Gemeinden erwarten.
Frage zu den Kriterien
Eine weitere nicht-dringliche Interpellation zur Informationspolitik der Regierung im Zusammenhang mit der kantonalen Grossunterkunft reicht heute Marianne Binder (CVP) ein. Sie will wissen, ob der Regierungsrat Verbesserungen sieht bezüglich der Kommunikation. Ausserdem interessiert Binder, welche kantonseigenen Grundstücke und Liegenschaften geprüft wurden und weshalb diese nicht in Betracht kommen.