Das freut die Stadion-Anhänger: Kanton fällt Blitzentscheid zu BNO-Beschwerde

Am 9. Oktober berichtete das Zofinger Tagblatt über eine Stimmrechtsbeschwerde. Es geht darin um ein mögliches Referendum gegen die Totalrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Das Referendum ist gar nie richtig ergriffen worden, die eingereichten 13 Unterschriften reichten bei weitem nicht aus, um eine Volksabstimmung herbeizuführen.

Und jetzt haben auch die Beschwerdeführer ihr Ziel, die Verzögerung oder gar Verhinderung der Inkraftsetzung der neuen BNO (und damit auch die Gefährdung des Stadions), auch auf dem juristischen Weg nicht erreicht. Zumindest erstinstanzlich nicht.

Weil die Beschwerde nicht innerhalb der Frist von drei Tagen eingereicht worden ist, also zu spät kam, ist die Gemeindeabteilung des Kantons Aargau gar nicht erst auf das Begehren eingetreten. Und darum stellte sich auch die Frage der aufschiebenden Wirkung nicht. Die Beschwerdeführer haben das Verfahren sofort ans Verwaltungsgericht weitergezogen.

Vor dem Bau des Stadions muss die BNO revidiert werden. Verzögert sich dieser Prozess, dauert es auch länger bis zum Bau des Stadions.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um eine Gruppe von sechs Männern mit sehr unterschiedlichen Interessen: drei sind ehemalige Einwohnerräte, zwei Juristen. Die BNO-Beschwerde wurde unterzeichnet von Urs Hochstrasser (ex FDP-Einwohnerrat), Leo Keller, (ehemaliges Vorstandsmitglied SP Aarau) Jo Helg (ehemaliger GLP-Präsident), Albert Rüetschi (Jurist), Stephan Müller (ex Jetzt!-Einwohnerrat) Micha Siegrist (ex Grüne-Einwohnerrat).