
Unvereinbarkeitsgesetz ist zu lockern
Erfreulicherweise kommt erneut die Diskussion zur Lockerung des Unvereinbarkeitsgesetzes auf. Die gültige Vorschrift ist ein Relikt aus früheren Zeiten und passt nicht mehr ins Bild unseres modernen und fortschrittlichen Kantons Aargau. Es besteht auch keine Logik, weshalb ausgerechnet die Volksschullehrer – jedoch nicht die Kantonsangestellten und Kantilehrer – im Grossen Rat Einsitz nehmen dürfen. Für alle Kantonsangestellten und Kantonsschullehrer ist die Verweigerung des passiven Wahlrechtes diskriminierend und unwürdig. Vielen Talenten, die in unserem Land etwas bewirken möchten, wird dadurch oft eine höhere politische Karriere verunmöglicht. Ein Grossratsmandat ist zweifelsohne das Sprungbrett für politisch interessierte und ambitionierte Leute! Falsch wäre jedoch, nur für Polizeifunktionäre und Kantonsschullehrer den Weg ins Grossratsgebäude zu öffnen. Es gibt Berufsgruppen in der kantonalen Verwaltung, für die eine grossrätliche Tätigkeit nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung problemlos vereinbar wäre. Spontan denke ich an die Mitarbeitenden des Strassenverkehrsamtes. Sie vollziehen grossmehrheitlich Bundesrecht und sind dadurch wenig anfällig auf Interessenkonflikte. Die Ausstandspflicht bliebe so oder so in jedem Fall gewahrt, so zum Beispiel bei Personalfragen, Lohnentwicklung und Vergü- tungsanpassungen. Die Zeit ist reif, um ernsthaft eine Debatte zum Unvereinbarkeitsgesetz beziehungsweise zu den entsprechenden Kantonsverfassungsartikeln zu führen.
PAUL SUTTER, AARBURG