
Traktandenliste: Erschliessung des «Unteren Brühls», Friedhofsreglement und Unwetterschäden
Wohnungen im gehobenen Segment, die neue und gute Steuerzahlende anziehen sollen, aber kaum neue Firmen mit Arbeitsplätzen im High-end-Bereich – das «beisst» sich in der Zukunftsstrategie der Stadt Zofingen. Dies hat der Stadtrat unter Führung des für Entwicklung und Planung verantwortlichen Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger erkannt. Die Stadt und StWZ Energie AG haben 2012 mit der Siegfried AG einen Landabtausch vorgenommen. Siegfried bekam das ehemalig Gaswerkareal im Osten seiner Produktionsstätten – wo der Pharmazulieferer derzeit ein Logistikzentrum baut.
Die StWZ hat den früheren Siegfried-Parkplatz erhalten, die Stadt das andere Siegfried-Land im Westen der Unteren Brühlstrasse – das sind 52 000 Quadratmeter. 13 000 Quadratmeter konnte sie bereits 2013 für rund vier Millionen der Bilfinger AG verkaufen, welche für die nächsten zehn Jahre ihren steuerlichen Hauptsitz in Zofingen haben wird. Bilfinger ist eine Dienstleistungsanbieterin für die Chemie- und Pharmaindustrie – insbesondere auch für die Siegfried AG. «Bilfingers Konzentration auf Zofingen ist auch ein gutes Signal nach aussen, in Richtung ansiedlungswilliger Firmen», sagte Hottiger damals. «Wir rechnen vor allem mit weiterem Zuwachs im Cluster der Chemie- und Pharmabranche.»
Dazu ist erschlossenes Bauland nötig. Um dieses geht es in der Einwohnerratssitzung vom 19. März. Der Stadtrat möchte im Unteren Brühl mit Werkleitungen und einem Strassenprojekt eine Vorleistung erbringen. Apropos Chemie- und Pharma-Cluster – diesem wirtschaftlich durchaus attraktiven Segment ist die Untere Brühl inzwischen entwachsen. Der Regierungsrat hat das stadteigene Areal in seinen Katalog der 30 wirtschaftlichen Entwicklungsgebieten im Kanton aufgenommen. In diesen wird laut Regierung «eine wertschöpfungsintensive Nutzung» angestrebt.
Der Zofinger Stadtrat will die Idee eines Hightech-Areals vorantreiben und die Brühl erschliessen. In seiner Botschaft an den Einwohnerrat schreibt er klipp und klar, dass er keine Strassen und Werkleitungen auf Vorrat will. Deshalb eine Etappierung, die auch den Vorteil hat, dass so auf die speziellen Bedürfnisse der Ansiedlerinnen und Ansiedler Rücksicht genommen werden kann.
Im ersten Schritt soll die heutige Werkstrasse, welche zur Chemiewehrschule führt, zur Gemeindestrasse ausgebaut werden. Und in einer daran gekoppelten Etappe eine Verbindung zum Schleifweg – zwischen der Gerberei Friderich und der ZT Medien AG – hergestellt werden. Kostenpunkt: Eine Million Franken für den Strassenbau inklusive Beleuchtung, Kanalisation und Entwässerung. Diese Kosten muss die Stadt als Eigentümerin alleine tragen.

Ein Hauch Italianità
Ein neues Reglement? Noch mehr Regulierung? Auf die Totalrevision des Zofinger Friedhofreglements trifft das nicht zu – und das Papier dürfte deshalb auch bei in der Wolle gefärbten Liberalen keine Nackenhaare aufstellen. Im Gegenteil: Was der Zofinger Stadtrat dem Gemeindeparlament vorschlägt, ist liberal – und Italianità pur: Auf den Grabsteinen im Friedhof «Bergli» sollen künftig Fotos der Verstorbenen erlaubt sein. Die weitere Neuerung bei den Grabmälern: Der Werkstoff Glas wird zugelassen.
Eine wichtige inhaltliche Änderung betrifft die Bestattungszeiten. Neu sind diese von 10 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr vorgesehen. Bisher wurden Bestattungen in der Regel auf 14 Uhr festgesetzt.
Und – so die Medienmitteilung des Stadtrats: «Die Wahl der Organisten wird nicht mehr durch den Stadtrat vorgenommen. Neu liegen deren Wahl und Entschädigung vollständig in der Hand der reformierten Kirche.» Auch das Grabgeläut wird im Reglement nicht mehr erwähnt. «Dieses ist künftig bei der Organisation der Bestattung direkt mit dem Pfarramt zu regeln», schreibt der Stadtrat. Detailregelungen zu Gebühren, Grabgestaltung und Grabsteinmassen sind in Anhängen und Richtlinien platziert. So können künftig umfassende Revisionen des Reglements vermieden werden, da bei einer Aktualisierung meist nur Anhänge betroffen sind. Sagt der Einwohnerrat ja, gilt das neue Reglement bereits ab diesem Mai. (bkr)

Unwetter bleibt Thema
Gepäckträger statt Lift am Bahnhof und andere noch immer beschädigte Infrastrukturanlagen – das Unwetter vom Juli 2017 beschäftigt Verwaltung und Politik weiterhin. «Das Thema Hochwasser hat durch das Extremwetterereignis neue Aktualität erlangt, heisst es in einer Botschaft der Stadtregierung an den Einwohnerrat. «Die Gemeinden stehen in den nächsten Jahren vor grösseren Herausforderungen in unterschiedlichen Bereichen – Starkregen, Hochwasser, Hitzetage.» Eine Sanierung und Erneuerung der Abwasserinfrastruktur – Hochwasserschutz – sei eine «unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung von wirksamen Massnahmen.
Henzmannstrasse
Zwar saniert die Stadt Zofingen ihr Abwassernetz in jährlichen Etappen kontinuierlich. «Wegen der Unwetterschäden muss die Kredittranche 2018 jedoch erhöht werden», schreibt der Stadtrat in einer Medienmitteilung. Zusätzliches Geld wird benötigt, um die beschädigten Leitungen im Hirschparkweg sanieren zu können. Geplant sei ausserdem die Erneuerung des Pumpwerks an der Henzmannstrasse.
Hier geht es um eine baufällige Anlage, die sich in der Bahn-Unterführung der Strasse befindet. Für die Sanierung dieser Unterführung durch die SBB muss die Henzmann-Unterführung während der diesjährigen Sommerferien gesperrt werden – da biete sich die gleichzeitige Erneuerung des Pumpwerks an, schreibt der Stadtrat.
Ebenfalls in diesem Jahr soll eine zusätzliche Kanalisationsleitung entlang des Bleichewegs erstellt werden. Diese Kapazitätserweiterung sei mit zunehmender Bebauung des Industriegebiets notwendig geworden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten – die heutige Leitung unterquert Privatgrundstücke – ist nicht ein Ersatz der bestehenden, sondern der Bau einer zweiten Abwasserleitung vorgesehen. Weil sich ein Grossteil des Einzugsgebiets der Leitung auf dem Gebiet von Oftringen befindet, beteiligt sich die Gemeinde Oftringen anteilsmässig an den Kosten, heisst es in der Medienmitteilung.
Nötig ist rund eine Million Franken, über welche der Einwohnerrat an seiner nächsten Sitzung entscheiden muss.