Staatsanwaltschaft: maximale Freiheitsstrafe für Tierquälerei beträgt drei Jahre

Als ein Spaziergänger am Samstag, 24. September 2016 die Hunde beim Aarburger Sandbänkli fand, waren nur noch ihre Hinterteile zu sehen. Mit Hundeleine und Kabelbinder waren die beiden kleinen Rehpinscher Rocky (3) und Junior (7) an zwei rostige Eisenstangen gebunden und in der Aare ertränkt worden. Nach über einem Jahr erhebt die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm nun Anklage gegen das Halterpaar: Sie beschuldigt den 37-jährigen Portugiesen und dessen 33-jährige Ehefrau unter anderem der mehrfachen Tierquälerei und falscher Anschuldigung. Zudem waren sie offenbar Melde- und Zahlungspflichten für Hundehalter nicht nachgekommen. Für die Frau fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und eine Busse von 2000 Franken. Die Anträge für den Beschuldigten wird die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekannt geben. Es ist davon auszugehen, dass diese nochmals höher ausfallen.

Gemäss Fiona Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, betrüge allein die maximale Freiheitsstrafe für Tierquälerei drei Jahre. Die beiden Beschuldigten seien geständig. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass der Mann die Hunde seiner Ehefrau am Abend des 18. Septembers nacheinander in die Aare warf, wo sie unter Wasser gezogen wurden und qualvoll ertranken. Die (damals schwangere) Beschuldigte soll ihren Mann zur Tat angestiftet haben, indem sie ihn massiv unter Druck gesetzt hatte, er solle die Hunde wegschaffen, weil sie deren Gestank und Gebell nicht mehr ertrage.

Die zusätzliche Anklage wegen falscher Anschuldigung erfolgt daher, weil die Beschuldigten anfänglich behauptet hatten, der Schwager des Mannes habe die Hunde ersäuft. Dieser Vorwurf erwies sich als unzutreffend.

Gegen die Beschuldigten sammelten Privatpersonen vor einem Jahr in einer Online-Petition auch über 13’000 Unterschriften für eine Maximalstrafe. Initiant Kurt Amsler wertete die Anklage gestern als einen ersten «Teilerfolg».

Die Anklagen sind am Bezirksgericht Zofingen hängig. (fup/mgt)