Ausstand für die Angestellten – heikler «Maulkorb» bei Stadtbibliothek

Die Stadtbibliothek in Aarburg wird entgegen dem Vorschlag des Gemeinderats nicht geschlossen. Dies entschied die Gemeindeversammlung am Freitag mit aller Deutlichkeit. Für Aufruhr an der Gmeind sorgte aber nicht nur die Sparabsicht an sich, sondern auch, dass der Gemeinderat die Bibliotheksangestellten und ihre direkten Angehörigen in den Ausstand schickten. «Dieser Maulkorb ist eine Riesenfrechheit», war zu hören. Überraschend: Plötzlich gab der Gemeinderat dem Druck nach und liess die Angestellten doch mitdiskutieren und sogar abstimmen. Ganz wohl war Ammann Hans-Ulrich Schär damit nicht, denn der Kanton hatte die Ausstandspflicht gemäss Gemeindegesetz vorgängig bestätigt. Muss der Gemeinderat nun mit Sanktionen rechnen? Könnte der Entscheid nochmals rückgängig gemacht werden?

Kanton wird nicht intervenieren

Eine Abklärung beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) zeigt, dass das Vorgehen der Aarburger Behörde nicht gerade goutiert wird. Martin Süess, Leiter Rechtsdienst der Gemeindeabteilung, sagt aber, der Kanton werde nicht intervenieren. Dafür könnte jeder Stimmberechtigte theoretisch innert zehn Tagen seit der Publikation eine Gemeindebeschwerde einreichen. Zum «Einknicken» oder der «Gutmütigkeit« des Gemeinderats sagt Süess: «Für uns war das unmittelbare und persönliche Interesse der Angestellten der Bibliothek am Geschäft gegeben. Ob Raum für eine andere Auslegung besteht, könnte nur in einem formellen Verfahren geklärt werden.»

Ein solches würde primär Kosten verursachen. Denn laut Süess führt nicht jeder Formfehler zwingend zur Aufhebung einer Abstimmung. Bei einer Verletzung der Vorschriften würde das Ergebnis rechnerisch überprüft. Es würde geklärt, wie viele Personen ausstandspflichtig waren. Führt die Korrektur zu keinem anderen Ergebnis, bleibt der Beschluss bestehen. Da die Schliessung der Bibliothek mit grosser Mehrheit abgelehnt wurde, hätte auch die Beachtung der Ausstandspflicht nichts geändert.