Die Maskenpflicht im Freien fällt: Was Sie zum fünften Öffnungspaket wissen müssen

Der Sommer kann kommen. Die Landesregierung lobt die Fortschritte der Impfkampagne und stellt zum fünften Mal seit Februar Lockerungen in Aussicht. Die Vorschläge gehen nun an die Kantone, am 23. Juni wird der Bundesrat definitiv entscheiden. Die Lockerungen gelten dann per 28. Juni. Was schlägt der Bundesrat vor? Was soll sich ändern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie beurteilt der Bundesrat die Lage?

«Das berühmte Licht am Ende des Tunnels kommt näher», sagte Bundespräsident Guy Parmelin am Freitag. Die Zahl der Neuinfektionen pro Tag ist seit Ende Mai nie mehr über die 1000-Grenze gestiegen, 50 Prozent der Bevölkerung hat eine erste Impfung erhalten. Gesundheitsminister Alain Berset sagt: «Es geht gut voran.» Gleichzeitig mahnt der Bundesrat auch zur Vorsicht: «Auch wenn sich die Situation verbessert hat, haben wir die Pandemie noch nicht bewältigt. Disziplin und Selbstdisziplin sind gerade bei weiteren Lockerungen von zentraler Bedeutung», sagt Guy Parmelin. Die Regeln, die für den Sommer bleiben, sollen weiterhin streng befolgt werden.

Die Maske im Freien ist nicht mehr Pflicht. Was bedeutet das?

An der frischen Luft erübrigt sich die Maske: In Aussenbereichen wie Bushaltestellen, Bahnhöfen, Fussgängerzonen und anderen Freizeitbereichen soll die Maskenpflicht aufgehoben werden. Ebenso auf Aussendecks von Schiffen und auf Sesselliften. Die Perrons seien Grenzfälle, sagte Michael Gerber vom BAG. Die lokalen Behörden müssten die Lage beurteilen und mitentscheiden.

Sind Masken im Büro weiterhin Pflicht?

Die Maskenpflicht fällt auch in den Büros, sofern der erforderliche Abstand zu Kunden oder Arbeitskollegen eingehalten werden kann. Wo Arbeitnehmende den Sicherheitsabstand nicht einhalten können, muss allerdings noch immer eine Maske getragen werden, zum Beispiel in Restaurants oder im Detailhandel.

Und an den Schulen?

Was die Schulen betrifft, so verzichtet der Bund auf eine Maskenpflicht bis oder für die zweite Sekundarstufe. Für Regeln an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sollen wieder die Kantone zuständig sein.

In Restaurants sind grössere Gruppen erlaubt. Was ändert sich noch?

In den Innenräumen von Restaurants sollen neu sechs anstatt wie bisher vier Personen pro Tisch Platz nehmen dürfen. Weiterhin gilt: Wer sich in Innenräumen bewegt, muss eine Maske tragen. Die Restaurants sind zudem verpflichtet, die Kontaktdaten aufzunehmen. Draussen sollen die Beschränkungen und die Sitzpflicht ganz aufgehoben werden.

Clubs und Diskotheken öffnen wieder. Mit welchen Vorschriften?

Clubs und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Es dürfen höchstens 250 Personen gleichzeitig anwesend sein, sie müssen keine Masken tragen.

Was versteht man unter einem Covid-Zertifikat?

Ein Covid-Zertifikat soll ein fälschungssicherer Nachweis sein, dass der Besitzer entweder geimpft, eben erst negativ getestet oder von der Krankheit genesen ist.

Wann und wo gilt nun das Covid-Zertifikat?

Das Covid-Zertifikat soll jetzt neu zum Einsatz kommen. Für Grossanlässe und in Clubs ist es vorgeschrieben. In Bereichen des alltäglichen Lebens, wie im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel, am Arbeitsplatz, in Schulen oder an privaten Veranstaltungen, darf das Zertifikat nicht eingesetzt werden. In einigen Kantonen wie Zürich und Luzern erhalten vollständig Geimpfte automatisch eine SMS, sobald das Zertifikat bereit ist.

Wenn Restaurants ein Covid-Zertifikat verlangen, fallen dann die Sicherheits-Regeln weg?

Restaurants können den Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat einschränken, dann fallen die Schutzmassnahmen weg: keine Masken, keine Abstände, keine Maximalzahl pro Tisch. «Restaurants können machen, was sie wollen. Sie können das Zertifikat einsetzen oder nicht», sagte Berset. Das sei die orange Zone. Der Bundesrat habe beschlossen, in diesem Bereich keine Regeln zu erlassen. Dasselbe gilt für Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen sowie für Sport-, Kultur- und Freizeitbetriebe.

Finden bald wieder Fussballspiele vor Publikum statt?

Für Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt: Wenn das Publikum sitzt, wie im Kino, im Theater oder am Fussballmatch, dann können maximal 1000 Personen teilnehmen. Wenn sich die Menschen bewegen, wie an einer Hochzeit oder im Konzert ohne Bestuhlung, dann können maximal 250 Personen teilnehmen. Das gilt drinnen wie draussen. Die Kapazität der Räumlichkeit darf bis zur Hälfte genutzt werden.

Sind grössere Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat möglich?

Ja, unter zwei Bedingungen: Erstens muss der Kanton eine Veranstaltung bewilligen, wenn mehr als 1000 Personen teilnehmen wollen. Und zweitens sind eben nur Personen mit Covid-Zertifikat zugelassen. Das gilt für Teilnehmer bis 16 Jahre. In Innenräumen dürfen sich bis zu 3000 Personen versammeln, ausser am Sitzplatz gilt allerdings Maskenpflicht. Im Freien sind bis zu 5000 Personen pro Veranstaltung erlaubt und es fallen alle Vorschriften.

Was ändert sich für private Feste wie Geburtstagsfeiern?

Nichts. Die letzten Lockerungen sind schon sehr weit gegangen, wie Berset sagt. Im Familien- und Freundeskreis dürfen sich also weiterhin höchstens 30 Personen in Innenräumen oder 50 in Aussenbereichen treffen. Dann darf auf Schutzmassnahmen wie Abstand, Maske oder Sitzpflicht verzichtet werden.

Ist das Covid-Zertifikat der Schweiz von der EU anerkannt?

Zunächst hiess es dass die EU das Zertifikat anerkenne, inzwischen wurde dieses Aussage von der EU-Kommission korrigiert. Diese Bestätigung habe sich lediglich auf technische Tests bezogen – «diese haben funktioniert».

Das Reisen wird just auf die Sommerferien leichter. Was ändert sich?

Die Quarantänepflicht wird für Einreisende aus dem Schengen-Raum aufgehoben. Eine Testpflicht besteht nur noch für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind. Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt. Bei Reisenden im Zug oder Auto wird darauf verzichtet.

Erleichterungen soll es auch für Einreisende von ausserhalb des Schengen-Raums geben. Das Einreiseverbot für Personen aus Drittstaaten soll für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden. Ausserdem soll die Risikoliste des BAG angepasst werden: Nur noch Länder mit «besorgniserregender Virusvariante» werden aufgeführt.

Besteht grundsätzlich noch eine Homeoffice-Pflicht?

Grundsätzlich gebe es nur noch eine Empfehlung zum Homeoffice, sagte Berset. «Es gibt keine Homeoffice-Pflicht mehr.» Allerdings müsse man regelmässig testen, weil in Innenräumen ein Risiko für eine Ansteckung noch immer bestehe. Für grössere und mittlere Unternehmen sei dies kein Problem. Die kleinen Unternehmen könnten mit Apotheken zusammenarbeiten, so Berset.

Was ändert sich sonst noch?

Validierte Selbsttest können bald in Apotheken und im Detailhandel gekauft werden. Gleichzeitig können nur noch jene Personen fünf gratis Selbsttests pro Monat beziehen, die weder geimpft noch genesen sind.

Sind wir am Ende der Pandemie angelangt?

Die Ziellinie sei in Sichtweite, sagte Bundesrat Berset. Doch am Ziel sei man noch nicht, und: «Nicht alle werden gleichzeitig ins Ziel kommen.» Man dürfe die Kontrolle kurz vor dem Ziel nicht verlieren. Wenn alle impfwilligen Personen vollständig geimpft seien, könne man definitiv von einer neuen Phase sprechen. Doch man wisse noch nicht, was später im Jahr passieren werde. «Im Herbst und Winter könnte es noch einmal schütteln, wir wissen es nicht.»

Gibt es also noch eine dritten Pieks?

Das ist noch unklar, wird aber auch am 23. Juni entschieden, weil die ersten Impfungen bald ein halbes Jahr zurückliegen. Gemäss Bundesrat deuten mehrere Studien darauf hin, dass die in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen länger als sechs Monate wirksam sind.