
Dubiose Krankenkassen-Vermittler: Bundesrat schiebt ärgerlichen Anrufen einen Riegel
Unerwünschte Telefonanrufe sind für die Bevölkerung ein grosses Ärgernis. Die teilweise überhöhten Provisionen für Vermittler sorgen in der Politik seit Jahren für rote Köpfe. Das Parlament überliess es dabei zuerst den Versicherern, eine branchenweite Vereinbarung abzuschliessen. Weil sich aber nicht alle daran hielten, wandten sich die Räte an den Bundesrat.
Am Mittwoch hat die Landesregierung nun die Botschaft zur Gesetzesrevision verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug. Die Vorlage räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, die Vereinbarung zwischen den Versicherern zur Vermittlungstätigkeit für die obligatorische Krankenversicherung wie auch für die Zusatzversicherung allgemein verbindlich zu erklären.
Zwei Drittel müssen mitmachen
Voraussetzung ist jedoch, dass die Versicherer zwei Drittel der in der Grundversicherung versicherten Personen repräsentieren und zwei Drittel der Prämieneinnahmen im Zusatzbereich generieren. Heute regeln Versicherer die Tätigkeit ihrer Vermittler selbst und auf freiwilliger Basis. Die festgelegten Regeln gelten nur für jene Versicherer als verbindlich, die sie unterzeichnen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung betont.
Die Gesetzesvorlage des Bundesrates sieht vor, dass der telefonische Erstkontakt – im Fachjargon Kaltakquise – verboten wird. Auch begrenzt der Bundesrat die Vergütung der Vermittler. Die Höhe bleibt Sache der Branche. Allerdings muss der Preisüberwacher konsultiert und die definitive Höhe dem Bundesrat vorgelegt werden. Dem Kunden muss zudem ein Gesprächsprotokoll vorgelegt werden, das dieser unterzeichnet. Bei Nichteinhaltung sind nach dem Willen des Bundesrates Sanktionen vorgesehen. Im erläuterten Bericht ist von Bussen bis zu 100’000 Franken die Rede.