«Unsorgfältig, unsachgemäss, nicht objektiv» – alt Bundesrichter kritisiert Entscheid gegen Infantino-Ermittler

Hans Wiprächtiger (78) war bis 2011 während über 20 Jahren Bundesrichter und Mitglied der Strafrechtlichen Abteilung. Der Luzerner Sozialdemokrat ist heute als Anwalt in Basel tätig. Er sagt im Gespräch mit dieser Zeitung: «Der Beschluss, den die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts gefällt hat, widerspricht klar der herrschenden Rechtsprechung, die einen Staatsanwalt nur bei krasser Voreingenommenheit für befangen erklärt.»

Er meint den Beschluss, den die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts am 30. April im Verfahren gegen Fifa-Chef Gianni Infantino fällte. Daran kam der dreiköpfige Spruchkörper unter SP-Mann Roy Garré zum Schluss, dass der Sonderermittler des Bundes, Stefan Keller, in sämtlichen Verfahren gegen Infantino in den Ausstand treten müsse. Es könne «nicht mehr ohne Zweifel davon ausgegangen werden», so das Gericht, dass Keller gegenüber Infantino unbefangen sei. Denn der Sonderermittler habe mehrere Medienmitteilungen verfasst, bei denen es nicht um eine objektive Kommunikation gegangen sei, «sondern vielmehr um eine einseitige Berichterstattung.»

Für Gericht war Titel einer Medienmitteilung «reisserisch»

In Zentrum der Kontroverse steht eine Medienmitteilung vom 10. Dezember 2020. Sie war mit Unterstützung eines Medienberater des Sonderermittlers verfasst worden. Darin hatte Keller mitgeteilt, dass er in einem Privatflug von Fifa-Chef Gianni Infantino «deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten des Fifa-Präsidenten» sehe. Infantino aber sah in der Mitteilung eine Vorverurteilung, und sein Anwalt David Zollinger (SVP) verlangte in einer Eingabe ans Gericht, dass Keller wegen Befangenheit in den Ausstand müsse. Das Gericht gab Infantino in der Folge recht.

Für Wiprächtiger ist dieser Beschluss allerdings in mehrfacher Hinsicht unhaltbar, wie er ausführt. Erstens formal. «Der Beschluss ist viel zu langfädig, viel zu ausführlich und schlecht lesbar». Dabei hätte das Gericht nur «die einfache Frage klären» müssen, ob Keller befangen sei. Zudem enthalte der Beschluss «zu viele kleine Fehler, und Zitate aus Justiz und Literatur sind unvollständig oder aus dem Zusammenhang gerissen», sagt Wiprächtiger. Die Tonalität sei ungewöhnlich verletzend. So bezeichnet das Gericht den Titel einer Medienmitteilung als «reisserisch», Keller lege Fakten so dar, dass er «ausschliesslich in einem guten Licht» dastehe und « jede mögliche Kritik neutralisiert wird ».

Alt Bundesrichter: Gericht legte den falschen Fokus

Wiprächtigers Hauptvorwurf aber ist, dass der Entscheid materiell falsch sei. «Der Fokus wird eindeutig darauf gelegt, wie Gerichte sich verhalten müssen. Es ging im vorliegenden Fall aber nicht um Gerichte, sondern um einen Staatsanwalt.» Die Staatsanwaltschaft «darf gegenüber der Öffentlichkeit eine vorläufige Bewertung oder Beurteilung abgeben und ihre Arbeitshypothesen zulasten der Beschuldigten darlegen, nachdem die Unschuldsvermutung als Beweiswürdigungsregel keine Anwendung findet. Die Staatsanwaltschaft darf einzig das Fairnessgebot nicht verletzen.», sagt Wiprächtiger.

Keller habe eine solche vorläufige Bewertung abgegeben, indem er angab, es gebe «deutliche Anzeichen» für ein strafbares Verhalten. Er habe Infantino in der Mitteilung nicht als Beschuldigten bezeichnet, und er habe auch nicht behauptet, dass bereits ein Strafverfahren gegen diesen laufe. «Keller war ja sogar noch zurückhaltend in seiner Analyse», sagt der ehemalige Bundesrichter. Laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung und führenden Kommentaren zur Strafprozessordnung könne «Befangenheit nur bei eindeutiger Vorverurteilung, und bei krasser Voreingenommenheit des Staatsanwalts» angenommen werden, was vorliegend in keiner Weise zutreffe.

In der Fachzeitschrift hätte Keller sich besser nicht geäussert

Wiprächtiger, der Keller seit Jahren persönlich kennt, kritisiert indessen auch diesen. So hätte sich der Sonderermittler gegenüber der Fachzeitschrift Plädoyer nicht zum zu seiner Arbeit als ausserordentlicher Staatsanwalt äussern sollen, nachdem er von der Brisanz seiner Ermittlungen hätte wissen müssen. Die Beschwerdekammer sieht hier eine Amtsgeheimnisverletzung, was aber bloss die Auftraggeberin (die Aufsichtsbehörde) hätte interessieren müssen. Daraus ohne Begründung eine Befangenheit abzuleiten, ist für Wiprächtiger nicht nachvollziehbar.

Eine Erklärung für diese in seinen Augen unseriöse Arbeit der Beschwerdekammer könne sein, dass der Beschluss nicht anfechtbar sei, das Gericht also keine Gefahr laufe, von einer höheren Instanz korrigiert zu werden. Diese Nichtanfechtbarkeit eines erstinstanzlichen Gerichts – «ein unschönes Unikum» – sei durch den Gesetzgeber baldmöglichst insofern zu korrigieren: «Die Anfechtungsmöglichkeit von Entscheiden der Beschwerdekammer» müsse erweitert werden.

Entscheid «unsorgfältig und nicht objektiv»

Insgesamt ist für den ehemaligen Bundesrichter Wiprächtiger klar, dass dieses Gericht Keller gegenüber «unsorgfältig, unsachgemäss und nicht objektiv» war. Es gibt andere Experten, die glauben, dass der Entscheid ursprünglich als Abweisung verfasst und später in eine Gutheissung der Beschwerde von Infantino umgeschrieben wurde. Dass also jemand den Entscheid in sein Gegenteil umdrehte. Grund für diese Einschätzung: Die Literatur, die im Entscheid zitiert wird, stütze die These der Befangenheit tendenziell nicht – im Gegenteil.

Andere Experten sagen: Ganz abwegig sei der Ausstandsentscheid nicht – aber das schulmeisterlich auftretende Gericht habe Keller offensichtlich abstrafen wollen. Und angesichts der «einseitigen Zusammensetzung» des Spruchkörpers habe der Sonderermittler nur verlieren können.

Zürcher SVP-Anwalt trifft auf zwei Zürcher SVP-Richter

Worauf der Beobachter anspielt: Zwei der drei Richter, die den Entscheid fällten, gehören der Zürcher SVP an – Stephan Blättler und Cornelia Cova. Das ist von Belang, denn auch Infantinos Anwalt David Zollinger, der die Befangenheitsbeschwerde gegen Keller einreichte, gehört der Zürcher SVP an. Richterin Cova arbeitete von 1991 bis 2007 als Bezirksanwältin und Staatsanwältin in Zürich. Dort arbeitete, ebenfalls bis 2007, auch David Zollinger. Man kennt sich.

Ehemalige Aufseher jetzt für Infantino unterwegs

Kanzleipartner von Zollinger ist im übrigen der ehemalige Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der auch langjähriger Präsident der Aufsichtskommission über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) war, die Keller das Mandat zur Untersuchung erteilte. Zollinger war unter Oberholzer gewöhnliches AB-BA-Mitglied. Jetzt arbeitet das Duo auf der Gegenseite. Oberholzer will auf Anfrage nicht sagen, ob er im Fall Infantino mitarbeite. Aber davon ist auszugehen.

Zurück zu Bellinzona: Der Entscheid des einseitig zusammengesetzten Spruchkörpers hat zur Folge, dass die Keller vermutlich auch die Untersuchung der Geheimtreffen des ehemaligen Bundesanwalts Michael Lauber mit Infantino im Berner «Schweizerhof» abgeben muss. Die Gerichtskommission des Parlaments und die Aufsichtsbehörde legen das weitere Vorgehen demnächst fest.

Hoher Richter profitiert von undurchsichtigen Justiz-Manövern

Einer der Profiteure von Kellers Havarie ist Bundesstrafrichter Oliver Thormann (FDP). Er bildet zusammen mit dem erwähnten Blättler und Präsidentin Sylvia Frei (auch sie Mitglied der Zürcher SVP) die Leitung des Bundesstrafgerichts. Zudem ist Thormann Chef der Berufungskammer. Vor allem aber war Thormann unter Lauber Leiter Wirtschaftskriminalität der Bundesanwaltschaft. Er war sogar Verfahrensleiter in Fifa-Verfahren und nahm an einem der nicht protokollierten Treffen von Lauber und Infantino teil. Deswegen wurde er in einem Gerichtsentscheid aus Bellinzona selbst auch in den Ausstand geschickt. Kellers Untersuchung der Schweizerhof-Treffen musste jedenfalls früher oder später auch Thormann und seine Handlungen einbeziehen. Wenn Keller jetzt abtreten muss, kann Thormann vorderhand aufatmen.

Verjährung des «Sommermärchen»-Prozesses

Thormann konnte schon von Glück reden, dass seine Kollegin Sylvia Frei den Prozess um die deutsche Fussball-WM 2006 («Sommermärchen») Anfang letzten Jahres in der Verjährung enden liess. Von der für Experten keineswegs zwingenden Verjährung profitierte indirekt auch der Freiburger Richter. Sonst hätte Gerichtspräsidentin Frei den Bundesanwalt Lauber als Zeuge vorladen müssen, was für Thormann unangenehm geworden wäre.

Lauber hatte Thormann unbotmässige Nähe zu einem Fifa-Juristen vorgeworfen, sogar eine Teilzeitstelle bei der Fifa solle dieser gefordert haben. Eine darauf folgende, von Lauber angestossene Strafuntersuchung wegen Vorteilsnahme beziehungsweise Bestechung wurde allerdings eingestellt: Fehlen des Tatbestands. Thormann, im Entscheid durchaus auch kritisiert, verliess die Bundesanwaltschaft im Streit mit Lauber und wurde dank Fürsprache von FDP-Nationalrat Christian Lüscher postwendend ans Bundesstrafgericht in Bellinzona gewählt, wo er kometenhaft aufstieg.

Immer wieder schliessen sich in dieser undurchsichtigen Affäre um die nicht geklärten «Schweizerhof»-Treffen personelle Kreise. Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

Entscheid könnte negative Folgen haben – Justiz als Dunkelkammer?

Für Richter wie Hans Wiprächtiger, die für eine transparente und offensiv informierende Justiz eintreten, birgt der Entscheid gegen Keller noch eine weitere Gefahr: «Mein persönliches Anliegen», sagt er, «war immer die Öffnung von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden. Ich bin besorgt, dass sich die Justiz nun hinter diesen – erstinstanzlichen – Beschluss versteckt, entweder aus Angst vor Fehlern oder weil eine weitergehende Information – was auch öffentliche Kontrolle bedeutet – gar nicht erwünscht ist. » Dann würde Kellers Bestreben um Transparenz endgültig zum Bumerang, was insbesondere auch Medienschaffende nicht freuen sollte.