560 Repatriierte haben ihre Rechnung nicht bezahlt – Bund hat Inkassoverfahren im Wert von 380’000 Franken eingeleitet

Es war die grösste Rückholaktion in der Schweizer Geschichte. Im März 2020 riegelten viele Staaten ihre Grenzen im Zuge der rapiden Ausbreitung des Coronavirus ihre Grenzen weitgehend ab. Der internationale Reiseverkehr kam praktisch zum Erliegen. Flugzeuge blieben am Boden stehen, Fährverbindungen wurden eingestellt.

Für Schweizerinnen und Schweizer, die sich als Touristen oder aus anderen Gründen in Übersee aufhielten, wurde eine Rückreise in die Heimat je nach Standort schwierig bis unmöglich. Am 23. März letzten Jahres stellte das Aussendepartement EDA deshalb die grösste Rückholaktion in der Geschichte der Schweiz auf die Beine.

In den folgenden fünf Wochen flog das EDA insgesamt 4200 gestrandete Schweizerinnen und Schweizer auf 35 Charterflügen in die Heimat zurück. Insgesamt 10 Millionen Franken für die Vorfinanzierung nahm der Bund dafür in die Hand. Doch den Löwenanteil dieser Ausgaben, rund 80 Prozent, sollte den repatriierten Reisenden in Rechnung gestellt werden. Insgesamt 1700 Rechnungen verschickte das EDA im Nachgang der Rückholaktion.

Bund hat bereits 190’00 Franken abgeschrieben

18 Monate nach Ende der grossen Evakuierungsoperation zeichnet sich immer deutlicher ab: Auf einem Teil der Kosten wird der Bund sitzen bleiben. Wie das Aussendepartement auf Anfrage von CH Media mitteilt, mussten bisher 134 Rechnungen im Wert von 130’000 Franken direkt abgeschrieben werden.

Doch die Verluste für den Bund dürften höher ausfallen. Denn bei rund 500 Fällen wurde ein Inkassoverfahren eingeleitet. Diese Zahl steht der Zahl vom Juni 2021 gegenüber, als die «Sonntags-Zeitung» über 480 ausstehende Rechnungen berichtet hatte, bei denen ein Inkassoverfahren eingeleitet werden sollte. Grund für den Anstieg sind Personen, die sich mit dem Bund eigentlich auf eine Rückzahlung in Raten geeinigt hatten, aber diesen Verpflichtungen seither nicht nachgekommen sind.

Von den 500 eingeleiteten Inkassoverfahren konnten 74 Fälle erfolgreich abgeschlossen werden, in 51 Fällen hat der Bund aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Schuldner einen Verlustschein erhalten. In acht Fällen wurde der Betrag definitiv abgeschrieben, beispielsweise weil die betreffenden Personen verstorben sind. Der abgeschriebene Betrag aus den laufenden Inkassoverfahren beträgt aktuell 60’000 Franken.

380’000 Franken sollen via Inkassoverfahren zurückgeholt werden

In 367 Fällen läuft das Inkassoverfahren weiter. Der Bund hofft damit, ausstehende Rechnungen von 380’000 Franken einkassieren zu können. Wie hoch der Verlust am Ende sein wird, ist noch nicht abzuschätzen. «Ein Inkassoverfahren ist in der Regel langwierig», wie EDA-Sprecher Pierre-Alain Eltschinger sagt. Erschwerend hinzu komme die Tatsache, dass ein Teil der Betroffenen ihren Wohnsitz im Ausland habe.

Doch immerhin 92 Prozent oder 6,9 Millionen Franken der ausgestellten Rechnungen im Gesamtwert von 7,5 Millionen Franken sind bereits bezahlt worden, wie Eltschinger festhält. Der Fehlbetrag von 600’000 Franken setzt sich aus den bereits abgeschriebenen Rechnungen, der Summe der laufenden Inkassoverfahren sowie den 82 noch aktiven Ratenzahlungsverfahren zusammen.