
Aarauer Stadtschreiber: Aus der Traum von den 1,8 Millionen – aber 12’000 Franken Genugtuung
In einer ersten Stellungnahme erklärt Roth gegenüber der AZ: «Das Verfahren war für mich und mein Umfeld eine Belastung. Ich bereue allerdings nicht, dass ich die bisherigen Fehlentscheide des Bundesstrafgerichts konsequent weitergezogen und damit grobe Fehler des Bundesstrafgerichts aufgezeigt habe. Aber jetzt soll es ein Ende haben. Ich habe das neue Urteil deshalb nicht angefochten. Es ist seit einigen Wochen bereits rechtskräftig.»
Alt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf (62, BDP) muss nicht als Zeugin aussagen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Aarauer Stadtschreiber Daniel Roth (46, CVP) einen entsprechenden Antrag im letzten November zurückgezogen – nachdem sein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Zeugeneinvernahme abgewiesen worden war. Roth verzichtet damit auf die Schadenersatzforderung, die im letzten Sommer für Gesprächsstoff gesorgt hatte.
Roth forderte vom Bund 1,833 Millionen Franken für entgangene Karrierechancen. Er war Chefjurist der der damaligen Bundesrätin Widmer-Schlumpf und wäre gerne Oberzolldirektor geworden. Er glaubte, das neue Amt auf sicher zu haben. Aber ein Strafverfahren, in dem er vorübergehend verurteilt war (vom Bundesstrafgericht), dann aber definitiv freigesprochen wurde (vom Bundesgericht) verhinderte den Karrieresprung. Wegen dieses Verfahrens, das gemäss dem obersten Gericht gar nie hätte eingeleitet werden dürfen, stellte Roth die Schadenersatzforderung (juristisch korrekt: «Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen»).
Roth war unterdessen Stadtschreiber von Aarau (Amtsantritt im Frühling 2016) geworden. Als solcher verdient er rund 190’000 Franken. Als Oberzolldirektor wären es fast 136 000 Franken mehr gewesen. Aufaddiert bis zur Pensionierung hätte das laut Rothscher Rechnung 1,833 Millionen Franken ausgemacht. Auch als Staatsschreiber eines Kantons – diesen angepeilten Job bekam er wegen des Strafverfahrens ebenfalls nicht – hätte er deutlich mehr verdient als nun in Aarau.
Das Bundesstrafgericht hatte sich jetzt mit einem weiteren Fall von «Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen» zu befassen, an dem Roth festhielt. Er stellte sich auf den Standpunkt, er sei wegen des Strafverfahrens nicht in den Vorstand des Vereins «esisuisse» (früher: «Einlageversicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler) gewählt worden. Deshalb seien im 300’000 Franken entgangen. Die Vorstandstätigkeit in dieser Organisation ist relativ anspruchsvoll. Sie wird mit 30’000 Franken pro Jahr abgegolten, neue Mitglieder werden mit Hilfe eines Headhunters gesucht. Roth ging davon aus, dass er dem Gremium mindestens zehn Jahre lang angehört hätte – wenn er denn gewählt worden wäre. Warum wurde er das nicht? Roth habe, so das Urteil, dem Nominations-Komitee das Strafverfahren verschwiegen.
Das Bundesstrafgericht hat dazu – auf Antrag von Roth (im Urteil «A») – einen Zeugen befragt. Es kommt zu Schluss, dass nicht das Strafverfahren ausschlaggebend gewesen sei für die Nicht-Wahl, «sondern vielmehr das Verhalten von A. (gemeint ist Daniel Roth, Anm. d. Red.) selber –das Verschweigen eines wichtigen persönlichen Umstands – im Rahmen seiner Bewerbung als Vorstandsmitglied.» Mehr noch: Nach seinem Freispruch durch das Bundesgericht (Abschluss des eigentlichen Strafverfahrens) hätte Roth nochmals die Chance auf das Amt gehabt, wenn er denn die ganze Wahrheit gesagt hätte. In den Worten des Bundesstrafgerichts: «Ohne den von A. durch sein Verschweigen des Strafverfahrens bzw. des Strafurteils bei Vorstand verursachten Vertrauensverlust wäre 2017 mit seiner Nachnominierung als Vorstandsmitglied zu rechnen gewesen.»
Das Urteil des Bundesstrafgerichts: Das Entschädigungsbegehren ist abzulehnen.
Roth hatte nicht nur Schadenersatzforderungen («Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen») gestellt, sondern auch eine Genugtuung verlangt. Anfänglich 20’000 Franken, dann 25’000 Franken (Erhöhung wegen der Presseberichterstattung im letzten Sommer als Folge der 1,8-Mio-Forderung). Für den Schaden, der Roth aus der Medienberichterstattung während des Strafverfahrens entstand, ist ihm bereits eine Genugtuung von 5000 Franken zugesprochen worden. Diese ist vom Bundesstrafgericht jetzt nicht erhöht worden.
Aber Roth bekommt neu zusätzlich eine Genugtuung von 7000 Franken für den Schaden, der ihm durch das Strafverfahren entstand. Wegen, so das Bundesstrafgericht, «einer besonders schweren Verletzung in den persönlichen Verhältnissen». Aber: «Die Beschädigung seines beruflichen und persönlichen Ansehens ist zwar massiv, jedoch von vorübergehender Dauer; von einer vollständigen Rehabilitation ist auszugehen.» Mehr noch: «Es ist nicht auszuschliessen, dass A. aufgrund des inzwischen erfolgten Freispruchs dereinst auch in der Bundesverwaltung wieder in leitender Position sein könnte», schreibt das Bundesverwaltungsgericht über den Aarauer Stadtschreiber.
Das Gericht hat verschiedene Geldflüsse definiert. Roth erhält vom Bund neben der Genugtuung von 12’000 Franken die 2634 Franken, die er – wie das Bundesgericht festgestellt hat fälschlicherweise – einer Privatklägerin hatte entrichten müssen. Der Bund zahlt weiter die Kosten der Verteidigung von Roth (44’640 Franken) sowie die Verfahrenskosten 11’000 Franken. Also insgesamt 70’274 Franken vom Bund (zuzüglich Zinsen). Dazu kommen 1000 Franken, die die Privatklägerin an Roth überweisen muss.