Aarburger Gemeinderat will mehr Kompetenzen

Gemeindeversammlung

am 27. November um 19.30 Uhr,
Mehrzweckhalle Paradiesli.

Der Gemeinderat Aarburg hat sich entschieden, die Gemeindeversammlung wie geplant durchzuführen. An der Versammlung gilt Maskenpflicht. Diese werden vor Ort abgegeben. Auf die Stimmberechtigten wartet eine relativ kurze Traktandenliste, zwei Geschäfte stechen aber hervor: das neue Personalreglement und die Teilrevision der Gemeindeordnung. 

Das aktuelle Personalreglement der Einwohnergemeinde ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. «Seither haben sich moderne Anstellungsbedingungen im Umfeld laufend weiterentwickelt», hält der Gemeinderat fest. «Ebenso ist die Belegschaft gewachsen, was neue Anforderungen mit sich bringt und Aktualisierungen bedarf.» Das neue Reglement soll zeitgemässen Anstellungsbedingungen entsprechen und sicherstellen, dass mit den eingesetzten finanziellen Mitteln eine maximale Arbeitgeberattraktivität erreicht wird. Ebenso soll es eine faire und marktkonforme Lohngestaltung sicherstellen sowie eine möglichst effiziente administrative Umsetzung ermöglichen. Bedingung: Die Anpassung muss kostenneutral erfolgen. Das neue Personalreglement baut auf demjenigen der Stadt Aarau auf. Daher sind der Aufbau des Dokuments und die Formulierungen grundsätzlich nicht mehr vergleichbar. Eine relevante Änderung unter anderem ist jene, dass die Mitarbeitenden künftig ab 4 Tagen Absenz wegen Krankheit ein Arztzeugnis bringen müssen und nicht bereits ab 3 Tagen. Männer erhalten künftig 10 Tage Vaterschaftsurlaub statt bisher einen, dafür gibt es bei der eigenen Hochzeit oder Eintragung der Partnerschaft nur noch einen Urlaubstag statt bisher 3. Unbestritten war die Änderung des Reglements bei der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGPK), die in ihrem Bericht die Annahme empfiehlt. Die FGPK ist einstimmig auf das Personalreglement eingetreten. 

Die FGPK empfiehlt den Stimmberechtigten auch die Annahme des Budgets 2021. Dieses weist bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 121 Prozent ein Plus von 10 800 Franken vor (das ZT berichtete). Aber: «Besorgniserregend ist die hohe Nettoschuld pro Einwohner. Sie steigt mit dem Budget 2021 wieder an, auf satte 3221 Franken pro Einwohner», gibt die FGPK zu bedenken. 

Weiter entscheiden die Stimmberechtigten über eine neue Gemeindeordnung. Die heute geltende Gemeindeordnung als kommunale Verfassung datiert aus dem Jahr 2009. Die gewichtigste Änderung dürfte die Kompetenzsumme des Gemeinderats beim Erwerb und Tausch von Grundstücken und Liegenschaften sein. Bis anhin konnte der Gemeinderat über 0,5 Mio. Franken bis 2 Mio. Franken (mit Zustimmung der FGPK) verfügen. Neu sollen es 3 bis 5 Mio. Franken sein, Beträge über 5 Mio. Franken kommen vor die Gmeind. «Das Ziel des Gemeinderats ist nicht primär, Liegenschaften zu kaufen», erklärt der zuständige Gemeinderat Dino Di Fronzo. «Aber diese Änderung hilft uns, attraktiven Wohnraum zu schaffen und problematische Vermietungsmodelle zu verhindern. Ein Kauf ist aber immer die letzte Option.» Weiter sieht die neue Gemeindeordnung unter anderem eine Reduktion der Anzahl Mitglieder in der FGPK von 9 auf 5 vor. Die FGPK stellt sich gegen die neue Gemeindeordnung. Und zwar, weil sie «innerhalb der letzten eineinhalb Jahre lediglich einmal die Gelegenheit hatte, Stellung zu nehmen», wie es in einer Mitteilung heisst. Der Gemeinderat habe jede Chance verstreichen lassen, die FGPK mit an Bord zu holen.