Aarburger Schulpflege verliert nochmals vor Gericht

Ankunftshalle

Gemeindeversammlung

An der Aarburger Gemeindeversammlung stehen heute Abend in der Mehrzweckhalle Paradiesli um 19.30 Uhr die Rechnung 2018 und verschiedene Kreditbegehren zur Debatte. So befinden die Stimmberechtigten über die Zufahrt zu einer neuen Ankunftshalle beim Bahnhof, welche mehrheitlich von der Firma Franke finanziert wird. Zudem geht es um eine Aufstockung des Kindergartens Paradiesli, welche rund 1,5 Millionen Franken kostet. Ebenfalls vorgelegt wird die Sanierung der Turnhalle Höhe mit Aussenplatz und die Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs für die Feuerwehr.

Die Aarburger Schulpflege kommt nicht aus den Problemen heraus. Schon wieder verliert sie einen Streit mit einer gekündigten Lehrperson vor Verwaltungsgericht. Dieses gibt im Urteil vom 6. Mai 2019 – in welches das Zofinger Tagblatt Einblick hatte – der Lehrperson Recht. Das Gericht stellt fest, dass die Kündigung des Anstellungsverhältnisses widerrechtlich war.

Die Schulpflege wird verpflichtet, der Lehrperson «wegen widerrechtlicher Kündigung des Anstellungsverhältnisses» eine Entschädigung von 23 250 Franken zu bezahlen. Noch ist das Verdikt nicht rechtskräftig. Es könnte ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob die Schulpflege dies gemacht hat, will sie nicht sagen.

Verzichtet die Schulpflege auf einen Weiterzug, kommen weitere happige ausserordentliche Kosten auf die Gemeinde Aarburg zu, die durch ein Führungsversagen der Schulpflege verursacht wurden. Neben den 23 250 Franken wären das Anwalts- und wohl auch Gerichtskosten.

Diese kämen zu den schon kommunizierten rund 500 000 Franken hinzu, welche unter anderem durch die externe Beratung und die juristischen Streitigkeiten rund um die Entlassung zweier Schulleiterinnen im Jahr 2016 verursacht wurden. Zumindest die Entlassung einer Schulleiterin war laut Verwaltungsgerichtsurteil vom Juni 2018 ebenfalls widerrechtlich (das ZT berichtete).

Gemeinderat rüffelte Schulpflege

Auf Anfrage will die Schulpflege «zu laufenden Verfahren keine Auskunft geben». Die Ausgaben der Schule seien jeweils in den Jahresrechnungen der Gemeinde Aarburg ausgewiesen und auf der Website der Gemeinde Aarburg publiziert, schreibt sie weiter in einer Stellungnahme. Für nicht planbare, juristische Beratung in Personaltrennungsverfahren habe die Schulpflege jeweils Nachtragskredite gestellt, welche vom Gemeinderat genehmigt worden seien.

Das neue Urteil ist besonders pikant, weil der Aarburger Gemeinderat just am gleichen 6. Mai eine Medienmitteilung verschickt hatte, in welcher er die Schulpflege für die hohen Zusatzkosten gerüffelt hatte. Der Gemeinderat schrieb damals, er dulde in Zukunft erneute Ausgaben für juristische Fehler nicht mehr.

Auf die Frage, ob der Gemeinderat über den neuen Gerichtsfall informiert war, schreibt die Schulpflege, der zuständige Gemeinderat werde zu den ordentlichen Schulpflegesitzungen eingeladen. Und: «Über jeden Schritt der Kündigung wusste er zu jeder Zeit Bescheid.»

Runder Tisch gescheitert

Gemeindeammann Hans-Ulrich Schär, der für das Ressort Schule zuständig ist, bestätigt: «Der Gemeinderat war im Bilde, dass bei der Schule noch ein Rechtsfall anhängig ist.» Er sei aber noch nicht im Besitz eines entsprechenden Urteils. Sobald dieses vorliege, könne es analysiert und kommentiert werden.

Dennoch bedauert es der Gemeinderat schon heute, «wenn die Schulpflege in einem weiteren Rechtsverfahren fehlerhafte Entscheide gefällt haben sollte». Dies werde eingehend zu reflektieren sein, sagt Schär. Der Gemeinderat habe die Bevölkerung jeweils aktiv und möglichst zeitgerecht über die Probleme und Kosten an der Schule orientiert.

Für den Gemeinderat wäre es wichtig gewesen, die Geschehnisse zu bilanzieren und aufzuarbeiten, um in künftigen und auch im nun schon wieder anstehenden laufenden Fall bestmöglichst handeln zu können, sagt Schär. «Leider vermochten die meisten der involvierten, vom Gemeinderat kürzlich zum runden Tisch geladenen Personen darin keinen Sinn zu erkennen.» Mit Blick auf die Gemeindefinanzen und in Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern werde der Gemeinderat den neusten Rechtsfall, wenn das Urteil dann vorliegt, zum Anlass nehmen, um mit den Verantwortlichen ernsthafte Gespräche zu führen und Weichen für die Zukunft zu stellen.

Frostige Gespräche

Die Gesprächstemperatur zwischen Gemeinderat und Schulpflege scheint derzeit sehr frostig, denn die Schulpflege wiederum schreibt in ihrer Stellungnahme: «Aufgrund des Zeitungsartikels vom 8. Mai 2019 hat die Schulpflege den Gemeinderat um einen Gesprächstermin gebeten.» Leider sei dieser nicht zustande gekommen.

Wer mit wem nicht sprechen will, muss hier offenbleiben. Klar ist aber, dass die Führungsprobleme der Schulpflege nicht kurzfristig waren und dass Diskussionsbedarf besteht.