
Aargauer Kuratorium verlangt Förderbeiträge nicht zurück
Die aktuelle Corona-Krise stellt die Kunst- und Kulturschaffenden vor existenzielle Herausforderungen. Das Aargauer Kuratorium hat deshalb beschlossen, gesprochene Förderbeiträge für «Vorhaben, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nur teilweise umgesetzt werden können oder konnten», nicht zurückzuverlangen. Stattdessen müssen die begünstigten Kulturschaffenden eine Schlussabrechnung mit angefallenen Kosten, zugesagten Unterstützungsbeiträgen und erfolgten Einnahmen erstellen und bis Ende Jahr einreichen. Weist die Abrechnung keinen Einnahmenüberschuss aus, so wird der bewilligte Beitrag ausbezahlt bzw. der bereits ausbezahlte Beitrag nicht zurückgefordert. In allen anderen Fällen wird die Geschäftsstelle mit den Beitragsempfängern Kontakt aufnehmen. Das Kuratorium leistet damit für die Kulturschaffenden einen Beitrag zur Abfederung der wirtschaftlichen Konsequenzen der Pandemie.
Neues Mitglied des Kuratoriums
Der Regierungsrat hat Béatrice Goetz als neues Mitglied des Kuratoriums gewählt. Sie tritt als Vorsitzende des Fachbereichs Theater und Tanz am 1. April die Nachfolge von Walter Küng an. Goetz lebt und arbeitet in Basel. Nach dem Sportstudium an der Uni Basel absolvierte sie eine Ausbildung in Modern Dance und war Tänzerin in mehreren professionellen Ensembles. In den Bereichen Tanz und Theater arbeitet sie seit Jahren in der freien Szene und am Theater Basel. Heute ist sie freischaffende Choreografin und Regisseurin und hat einen Lehrauftrag an der Uni Basel. 2015 wurde Goetz mit ihrem Ensemble MIR Compagnie mit dem Schweizer Tanzpreis für aktuelles Tanzschaffen ausgezeichnet. (sku)