
Aargauer Regierung will mehr Geld für Krankenkassen-Prämienverbilligung
Mit der Erhöhung der zu Verfügung stehenden Summe für die Prämienverbilligung reagiert der Regierungsrat auf ein Urteil des Bundesgerichts, das die Senkung der Einkommensschwelle im Kanton Luzern betraf.
Die Analyse zur Situation im Aargau habe ergeben, „dass das Prozessrisiko für die meisten Haushaltstypen als gering einzustufen ist“, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft vom Freitag.
Trotzdem erachtete man eine bessere Umsetzung des Bundesgesetzes durch eine Erhöhung der Einkommensgrenzen bei Ehepaaren und Alleinstehenden mit Kindern ab dem Jahr 2019 als „angezeigt“.
Parlament kürzte Summe
Der Grosse Rat hatte für das laufende Jahr einen Kantonsbeitrag von 96 Millionen Franken beschlossen. Der Grosse Rat soll diesen Betrag nun nachträglich um 10,2 Millionen Franken erhöhen. Zusammen mit dem Beitrag des Bundes stehen im Aargau 330,1 Millionen Franken zur Verfügung.
Der Regierungsrat hatte für 2019 ursprünglich ohnehin einen Beitrag von 106 Millionen Franken beantragt. Die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat kürzte diesen jedoch um 10 Millionen Franken.
Rund 166’000 Personen erhalten in diesem Jahr voraussichtlich eine Prämienverbilligung. Davon sind 36’470 EL- und Sozialhilfebeziehende. 123’000 Personen können mit einer individuellen Prämienverbilligung rechnen.
Mehr Familien und Alleinerziehende
Durch den erhöhten Kantonsbeitrag sollen rund 2500 Familien oder Alleinerziehende neu von einer Prämienverbilligung profitieren. Die Einkommensgrenze für Ehepaare mit zwei Kindern liegt bei 74’700 Franken und bei einer alleinstehenden Person mit einem Kind bei 44’900 Franken.
Für das Jahr 2020 ergeben die Berechnungen gemäss Regierungsrat einen Gesamtbedarf von 347,6 Millionen Franken. Zieht man davon den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) im April geschätzten Bundesbeitrag von 231,6 Millionen Franken ab, ergibt sich ein Kantonsbeitrag von 116 Millionen Franken. Das sind 4 Millionen Franken mehr als geplant.
Auch bei den höheren Kantonsanteilen werde die „weiterhin herausfordende finanzielle Situation des Kantons nicht ausser Acht“ gelassen, schreibt der Regierungsrat: „Die grosse Herausforderung bei der Prämienverbilligung besteht darin, einen guten Mittelweg zwischen den sich widersprechenden sozial- und finanzpolitischen Zielen zu finden.“
Der Kanton steuert in diesem Jahr einen Anteil von 32,2 Prozent an die Gesamtsumme und 2020 einen Anteil 33,4 Prozent bei. Dieser Wert liege unter der durchschnittlichen kantonalen Beteiligung aller Kantone von 41,7 Prozent im Jahr 2017, räumt der Regierungsrat ein.
Er sei aber wesentlich höher als in den Jahren 2017 und 2018. Damals betrug der Kantonsanteil an der Gesamtsumme gerade mal 25,9 Prozent beziehungsweise 27,3 Prozent.
Immer mehr Betreibungen
Ein Hinweis darauf, dass die Prämienverbilligungssumme im Aargau tief sei, liefere die Anzahl der Personen, die ihre Prämien nicht mehr bezahlen könnten und betrieben würden, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats.
So habe sich die zu wenig ausgeschüttete Prämienverbilligung 2017 direkt in steigenden Betreibungszahlen niedergeschlagen. Im Jahr 2016 erhoben die Krankenversicherer 27’030 Betreibungsbegehren und im folgenden Jahr waren es bereits 37’631 Begehren.
Im Jahr 2018 wurden von den Krankenversicherern 39’866 Betreibungsbegehren gemeldet. Dies hat den Regierungsrat nach eigenen Angaben bestärkt, im Jahr 2018 nachträglich den Einkommenssatz auf 17 Prozent zu reduzieren. Durch die geplante Erhöhung des Kantonsbeitrags 2019 und 2020 werde sich der Betreibungsstand „voraussichtlich wieder normalisieren“.
Die Anpassungen verzögern das Anmeldeverfahren für die Prämienverbilligung im kommenden Jahr. Der Grosse Rat wird das Dekret zur Prämienverbilligung erst im Juni behandeln. Die SVA Aargau wird den möglicherweise anspruchsberechtigten Personen den Code für die Antragstellung ab September zuschicken.