Aargauer Regierung will stationäre Blitzer nicht verbieten

Die Stadt Baden wollte im Sommer 2017 bei der Lichtsignalanlage beim Knoten Gstühl eine automatische Verkehrsüberwachungsanlage installieren. Das kantonale Bau- und Verkehrsdepartement wies das Gesuch ab.

Eine Beschwerde der Stadt Baden gegen diesen Entscheid wurde vom Regierungsrat ebenfalls abgelehnt. Im März 2019 hob jedoch das Verwaltungsgericht den Entscheid des Regierungsrates auf. Für die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs innerorts sei einzig die Gemeinde zuständig, argumentierte das Gericht.

 

Damit sei es den Gemeinden überlassen, auf welche Art und Weise sie diese verkehrspolizeiliche Aufgabe erfüllen. Zumal es keine gesetzliche Regelung gebe, die den Handlungsspielraum der Gemeinden rechtlich einschränke. Das bedeutet: Baden darf den Rotlichtblitzer installieren.

Ertrag des Blitzers lässt sich recht genau berechnen

Das gefällt den drei Grossräten Martin Keller (SVP), Josef Bütler (FDP) und Rolf Jäggi (SVP) überhaupt nicht. Am 7. Mai reichten sie eine Motion ein. Sie verlangen, dass auf dem kantonalen Strassennetz stationäre Radarkontrollen verboten und semimobile Radarfallen nur noch begrenzt und in Ausnahmefällen erlaubt sind.

Zudem soll der Regierungsrat der Stadt Baden die Bewilligung für den stationären Rotlichtblitzer weiter verweigern, und zwar mindestens so lange, bis die politische Diskussion beendet ist. Inzwischen sind Martin Keller und Josef Bütler aus dem Grossen Rat zurückgetreten, sodass Rolf Jäggi als letzter der drei Motionäre die Antwort des Regierungsrates entgegennehmen kann.

Nach Ansicht der Regierung gibt es zwei Gründe für den Einsatz von automatischen Verkehrsüberwachungsanlagen durch die Gemeinden: Die Verkehrssicherheit kann erhöht werden und die Installation kann sich für die Gemeinden finanziell lohnen. Das hat eine Auswertung mehrerer Lichtsignalanlagen im ganzen Kanton durch die Abteilung Tiefbau ergeben.

Durchschnittlich jeder hundertste Verkehrsteilnehmer fährt kurz nach Aufleuchten der Rot-Phase über den Haltebalken. Dieser statistische Wert gilt als zuverlässig und erlaubt es den Behörden relativ genau zu budgetieren, was ein Rotlichtblitzer an Einnahmen für die Gemeindekasse generieren kann.

Regierung sucht Gespräch mit der Stadt Baden

Ein vollständiges Verbot der stationären Radarkontrollen lehnt der Regierungsrat zwar ab, aber die Gemeindeautonomie soll in diesem Fall so eingeschränkt werden, dass stationäre Anlagen nur noch in Ausnahmefällen bewilligt werden.

Deshalb lehnt die Regierung auch die Motion ab, möchte sie aber als unverbindliches Postulat entgegennehmen. Und die Stadt Baden will man bitten, mit der Installation der Anlage zuzuwarten, bis die politische Diskussion geführt ist.