
Die Anpassung des Waldgesetzes soll dafür sorgen, dass sich die Waldfläche im Aargau nicht mehr wie bisher jederzeit verändern kann, sondern statisch bleibt. Habsburgwald: Fast zehn Jahre nach dem Orkan «Lothar» wachsen auf den zerstörten Flächen ohne Eingriffe wieder erste Bäume in die Höhe. (Walter Schwager az Aargauer Zeitung
Aargauer Waldgesetz-Anpassung kommt in den Grossen Rat
Die Mitglieder der Kommission UBV genehmigen die Änderung des Waldgesetzes zur Einführung von statischen und verbindlichen Waldgrenzen mit grosser Mehrheit. Der Regierungsrat hat für die zweite Lesung der Waldgesetzanpassung den Entwurf zur ersten Lesung unverändert übernommen. Die Vorlage wird voraussichtlich am 5. Juni 2018 im Grossen Rat behandelt.