Abstimmung um Schulpflegen: Die Meinung der Behörden ist unerwünscht

Bei der kantonalen Abstimmung vom 17. Mai über die neuen Führungsstrukturen an Aargauer Schulen geht es darum, ob die Schulpflege abgeschafft werden soll und die Gemeinderäte in Zukunft ihre Aufgaben übernehmen werden. Die Hauptakteure sind klar: Es sind die zwei Behörden Schulpflege und Gemeinderat. Wie und ob überhaupt sich diese aber im Abstimmungskampf exponieren dürfen, darüber gehen die Meinungen auseinander.

 

Am Dienstag hat die Abteilung Gemeinden des kantonalen Departements Volkswirtschaft und Inneres eine Weisung erlassen. Grundsätzlich schliesse die Freiheit der Meinungsbildung ein Eingreifen der Behörden in einen Abstimmungskampf aus, heisst es in dem Schreiben, das der AZ vorliegt. Vor Sachabstimmungen müssten sich die Auseinandersetzungen frei und unbeeinflusst abspielen können; Schulpflege wie auch Gemeinderat müssten sich demnach als Behörden im Rahmen von Abstimmungskampagnen zurückhalten.

Schulpfleger stützen sich auf ein Bundesgerichtsurteil

 
 
 

Amtliche Dokumente dürfen für den Abstimmungskampf nicht genutzt werden und Steuergelder zu verwenden, ist nicht zulässig. Einem einzelnen Mitglied der Behörde sei es aber nicht verwehrt, als Privatperson seine Meinung zu äussern, etwa in Form eines Leserbriefs oder durch die Mitgliedschaft in einem Abstimmungskomitee.

Das nimmt der Verband Aargauischer Schulpflegepräsidentinnen und  -präsidenten (VASP) so nicht hin. Am Mittwoch hat der Verband der Abteilung Gemeinden Antwort gegeben. «Wir haben klar gestellt, dass die vom Kanton zitierten Paragrafen auf diese Abstimmung nicht anwendbar sind», sagt VASP-Präsident Franco Corsiglia, es stimme nicht, dass Mitglieder von Schulpflege und Gemeinderat nur als Privatpersonen im Abstimmungskampf aktiv sein dürfen.

Der VASP stützt sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2008, das besagt, dass Behörden Empfehlungen abgeben dürfen, wenn sie namhaft von einer Vorlage betroffen sind. Für Franco Corsiglia ist klar, dass dies bei der Abstimmung vom 17. Mai der Fall ist, weil die Schulpflege als Behörde abgeschafft werden soll.

Kommunale Behörden sollen sich nicht einmischen

Das sieht Martin Süess, Rechtsdienstleiter der Abteilung Gemeinden, anders. «Die Namhaftigkeit bezieht sich auf eine bestimmte Gemeinde oder einen bestimmten Kanton, wenn diese von einer Vorlage besonders betroffen sind, nicht aber auf eine gesamte Behörde, wie es die Schulpflege ist», sagt er.

Gehe es beispielsweise um den Bau einer Strasse in einer Gemeinde durch den Kanton, so sei nur diese Gemeinde namhaft betroffen, nicht aber alle Gemeinden des Kantons. Es sei nicht Sache einer kommunalen Behörde, sich im Abstimmungskampf über eine kantonale Vorlage zu äussern, hält Süess fest. Den Einwand des VASP nehme man zur Kenntnis, aber: «Der Kanton sieht keine Veranlassung, an der Weisung etwas zu ändern.»

Schulpflege-Mitglieder stehen weiterhin mit Namen hin

Auch der VASP wird an seinem Vorgehen vorerst festhalten. «Wir halten uns an die Regeln, stellen Objektivität sicher, verwenden keine Steuergelder und spannen keine Schülerinnen und Schüler für den Abstimmungskampf ein», sagt Franco Corsiglia. Mitglieder einer Schulpflege sollen aber weiterhin offen sagen dürfen, ob sie für oder gegen die Abschaffung der Behörde sind.