
AHV-Reform: Rentenzustupf von bis zu 240 Franken pro Monat – wer profitiert und wer nicht
Das Ziel der aktuellen AHV-Reform ist klar: Die Höhe der Renten soll beibehalten und gleichzeitig die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert werden. Dafür sind gemäss Bundesrat bis 2030 rund 26 Milliarden Franken zusätzlich nötig.
Auch die wichtigste Massnahme zur Erreichung dieses Ziels hat das Parlament längst beschlossen: Das Frauenrentenalter soll schrittweise von 64 auf 65 erhöht werden. Und um das finanzielle Loch zu stopfen, das bis 2030 stetig wächst, wollen Parlament und Bundesrat die Mehrwertsteuer anzapfen. Hier bewegt sich der Ständerat auf die Lösung des Nationalrats zu: Anstatt den 0,3 Prozent, soll die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent erhöht werden. Das hat die Sozialkommission des Ständerats gestern so fast einstimmig entschieden. Allerdings wird die Steuer nur dann erhöht, wenn auch das Rentenalter für Frauen angepasst wird.
Streit um Entschädigung geht weiter
Der grosse Knackpunkt der Vorlage und der Grund, wieso die Reform seit nunmehr zwei Jahren im Parlament zirkuliert, ist die Frage der Kompensation für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen. Sie tragen mit der Erhöhung des Rentenalters zur Stabilisierung der AHV bei. Eine deutliche Mehrheit bis weit ins bürgerliche Lager findet darum, dass die Frauen dafür entschädigt werden sollen.
Mehr als ein Dutzend Varianten wurden von der Verwaltung schon berechnet, von den Sozialkommissionen geprüft – und wieder verworfen. Umstritten ist nicht nur, wie hoch die Entschädigung ausfällt und welche Jahrgänge davon profitieren. Diskutiert wird auch, ob die Entschädigung eine soziale Abstufung enthalten soll.
Immerhin hat sich die Kommission nach der ganzen Rechnerei am Mittwoch erstaunlich klar für ein neues Modell entschieden. Mit 9:3 Stimmen verabschiedete sie ein komplexes Entschädigungsmodell. Neun Jahrgänge sollen profitieren, aber sehr unterschiedlich: Wer nur drei Monate länger arbeiten muss (1. Jahr der Umsetzung), erhält einen tieferen Zuschlag, als wer ein ganzes Jahr länger arbeiten muss (4. Jahr der Umsetzung).
Auch je nach Einkommen will die Kommission den Zuschlag abstufen. Frauen mit tiefen Einkommen (bis 57’360 Franken) sollen bis 240 Franken pro Monat erhalten. Bei mittleren Einkommen (bis 71’700) sind es 170 Franken, bei Einkommen darüber noch 100 Franken – bis ans Lebensende. Im Unterschied zum Nationalratsmodell sollen alle Frauen einen Zuschlag erhalten – die Maximalrente wird ausgehebelt.
Bereits klar: Reform wird 2026 wieder notwendig
Auch wenn sich die Mehrheiten auch im Rat abzeichnen: Einig sind sich die Politiker noch nicht. Der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller hält das Modell für «zu kompliziert» und bringt deshalb einen eigenen Vorschlag ein: Sieben Jahrgänge sollen von einer Rentenerhöhung profitieren, die Zuschläge sind ebenfalls einkommensabhängig abgestuft: 150 Franken für tiefe Löhne, 100 für mittlere, 50 für höhere Löhne – so wie es auch der Nationalrat vorsieht.

«Zu kompliziert» sei das neue Modell, sagt Ständerat Damian Müller (FDP, LU).
Der letzte Entscheid ist also nicht gefällt. Zudem zeigt sich, dass die Reform angesichts grosszügiger Kompensationen das Ziel verfehlt, bis 2030 die Finanzierungslücke zu schliessen. Und zwar um 2,3 Milliarden Franken. Doch die grosszügigen Kompenstationen verfolgen das Kalkül, die Vorlage für eine allfällige Abstimmung breit abstützen. Und zweitens hat der Bundesrat bereits den Auftrag des Parlaments gefasst, für 2026 die nächste Reform der AHV auszuarbeiten.