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AHV-Reform: Kommission setzt Rotstift bei Rentenbonus an

AHV-Reform: Kommission setzt Rotstift bei Rentenbonus an

Nach dem Willen von Bundesrat und Parlament müssen Frauen künftig ein Jahr länger arbeiten. Uneinigkeit herrscht über die Höhe der finanziellen Kompensation. Die nationalrätliche Sozialkommission will tiefere Zuschläge als der Ständerat. 

Dario Pollice

Im Parlament wird über die Höhe der finanziellen Kompensation für Frauen gefeilscht. (Symbolbild)

Um die Finanzierung der AHV bis 2030 zu sichern, wollen Bundesrat und Parlament das Rentenalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre anheben. National- und Ständerat sind sich aber noch uneins, wie Frauen kompensiert werden sollen, die kurz vor der Pensionierung stehen.

Zuletzt befasste sich der Ständerat in der Herbstsession mit der Reform. Die kleine Kammer hat dabei einen Rentenbonus für die ersten neun Jahrgänge der Übergangsgeneration beschlossen. Dies unabhängig davon, ob sie sich früher aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Die Variante des Nationalrats sah hingegen eine finanzielle Abfederung für die ersten sechs Jahrgänge vor.

Nun beugte sich die Sozialkommission des Nationalrats in der ersten Runde der Differenzbereinigung erneut über die Reform. Dabei näherte sie sich dem Kompensationsmodell der kleinen Kammer an. Mit 21 zu 4 Stimmen beantragte die nationalrätliche Kommission ebenfalls die ersten neun Jahrgänge zu kompensieren. Dafür will sie wie der Ständerat 32 Prozent der Mittel einsetzen, die durch das höhere Rentenalter eingespart werden.

SP Frauen kritisieren Kürzung der Zuschläge

Doch bei der Höhe der Zuschläge weicht die Kommission deutlich vom Modell des Ständerates ab. Während die kleine Kammer für die Übergangsgeneration einen Rentenbonus zwischen 100 und 240 Franken vorschlug, sieht das Modell der Sozialkommission Zuschläge zwischen 40 und 140 Franken vor. Diese sollen nur an Frauen gehen, die bis zum Referenzalter erwerbstätig sind. Darüber hinaus sollen Frauen tiefen und mittleren Einkommen die Rente zu günstigen Bedingungen bis zu drei Jahre vorbeziehen können, heisst es weiter.

Die Kritik vonseiten der Sozialdemokraten folgte prompt. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit habe die Anliegen der Frauen einmal mehr «übergangen», lassen die SP Frauen in einer Mitteilung verlauten. «Eine bereits ungenügende Vorlage wurde durch die Halbierung der Rentenzuschläge für niedrige Einkommen weiter verschlechtert.» Auch der Gewerkschaftsverband Travail.Suisse kritisiert die Kommission. Sie nehme eine deutliche Verschlechterung für die Frauen in Kauf, schreibt sie in einer Reaktion. Travail.Suisse lehne die Vorlage deshalb klar ab.

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