Anonymes Schreiben wirkungslos: Staatsanwaltschaft sieht kein Problem mit Sitzplätzen im Brügglifeld

Mit einem anonymen Schreiben hatte sich eine Person aus der Region an die Staatsanwaltschaft gewandt und Anzeige erstattet, weil im Stadion Brügglifeld Sitzplätze auf den Stehplatztribünen eingebaut worden waren. Die Sitze waren eine Auflage im Zusammenhang mit Corona. Der oder die Anonyme behauptete, es brauche für den Einbau eine Baubewilligung.

 

Direkte Verantwortliche hatte die Person zwar nicht benannt; es war aber aus dem Schreiben herauszulesen, dass sie beim FC Aarau (wegen Widerhandlung gegen Baugesetz) und der Gemeinde Suhr (wegen eines Amtsdelikts) die Schuldigen sieht.

Die Sache wird nicht weiterverfolgt

 

Die Oberstaatsanwaltschaft hat nun per Verfügung entschieden, die Sache nicht weiterzuverfolgen: «Der Ersatz von ungedeckten Stehplätzen durch ungedeckte Sitzplätze verringert aufgrund des höheren Platzbedarfs die (Zuschauer-)Kapazität eines Stadions und stellt daher eine Reduktion der Auswirkung der Baute auf Raum und Umwelt dar», schreibt die Staatsanwaltschaft in der Nichtanhandnahmeverfügung. «Die Baute wird damit weder erweitert noch in ihrem Zweck verändert.»

Zwar verändere der Einbau von Sitzplätzen das Stadion optisch, denn wenn es keine Zuschauer habe, sehe man «anstelle der bisherigen abgestuften grauen Stehplatzrampen Reihen von farbigen Schalensitzen», es sei also «im Kern eine Farbveränderung». Diese sei aber hauptsächlich dann erkennbar, wenn man im Inneren des Stadions stehe, und verändere deshalb dessen Wirkung auf die Umgebung nicht – entsprechend brauche es weder Baugesuch noch Baubewilligung.