Anpassungen der Reglemente: Einwohnerrats-Sitzung auf dem Heitern?

Kernpunkt der Revision des Geschäftsreglements des Einwohnerrats ist der Zeitpunkt jener Sitzung, in welcher das Gemeindeparlament über das Budget zu entscheiden hat. Das bisherige Reglement schreibt vor, dass der Voranschlag jeweils bis Ende Oktober beraten sein muss.

Michael Wacker (SP) als Sprecher der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGPK): «Die Zeitspanne zwischen Vorlage und Behandlung des Budgets ist zu kurz – man könnte auch sagen, seine Beratung in der FGPK und in den Fraktionen ist unseriös.» FGPK und Ratsbüro beantragten, die Frist auf die Novembersitzung auszuweiten und so die Zeit für die vorgängige Prüfung etwas grosszügiger zu gestalten. Dem stimmte das Ratsplenum ohne Gegenstimme zu.

Ist man schon am Revidieren, kann man gleich auch andere Paragrafen, die sich in der Praxis als wenig ideal herausgestellt haben oder überholt sind, anpassen. So heisst es im aktuellen Reglement: «Der Einwohnerrat tagt im Stadtsaal.» Neu wird kein Ort mehr vorgegeben. Eine Juni-Sitzung auf dem Heitern – als Zuhörer-Magnet –ist nicht mehr ausgeschlossen.

Ein anderer Punkt. Im bisherigen Reglement heisst es: «Die Mitglieder können Fraktionen bilden» – theoretisch wie praktisch ab zwei Personen, die auf sich gestellt die Funktion einer Fraktion kaum wahrnehmen können. Deshalb sind künftig drei Personen das Minimum. Eine Zahl, die mit Rücksicht auf die Fraktion der Grünen gewählt wurde, die derzeit drei Mitglieder zählt?

Zum Schluss: Eine Ratssitzung dauert – sofern die Einwohnerrätinnen und -räte keine Verlängerung beschliessen – drei Stunden. Diese Zeitbeschränkung fällt nun. So können Reservetermine und dadurch auch Kosten eingespart werden. (bkr)