Anti-Terror-Gesetz sei mit internationalen Abkommen vereinbar

Er hat ihr während der Pandemie gefehlt: Der direkte Kontakt zum Publikum. Diesen fand Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) am Dienstag in der Festhalle Sempach bei einer Veranstaltung zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). Es kommt am 13. Juni zur Abstimmung. Organisiert hatte die Veranstaltung die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft (AWG) Kanton Luzern. «Ich bin erleichtert und froh, dass persönliche Begegnungen wieder möglich sind», sagte die Bundesrätin vor den rund 70 Anwesenden.

Die Justizministerin absolviert im Abstimmungskampf zahlreiche Auftritte für das PMT-Gesetz, obwohl es sich «ein wenig im Windschatten der Agrarinitiativen und der CO2-Volage bewegt», wie sie sagte. Dieser Eifer erklärt sich aus der Vergangenheit der St. Gallerin: Als Regierungsrätin verabschiedete sie ab 2000 als Erste präventive Massnahmen gegen häusliche Gewalt. Sie war auch massgeblich bei der Erarbeitung von vorbeugenden Massnahmen gegen den Hooliganismus beteiligt. «Die präventiven Massnahmen gegen häusliche Gewalt würde heute wohl niemand mehr in Frage stellen», sagte sie vor der Veranstaltung gegenüber dieser Zeitung. «Auch die Massnahmen gegen Hooligans haben sich bewährt.»

Das Anti-Terror-Gesetz, welches sie nun im Namen des Bundesrates bewirbt, stellt sie ebenfalls in diese Tradition. Während die Gegner der Vorlage den Strafcharakter der Massnahmen gegen Gefährder anprangern, betont Keller-Sutter: «Es geht dabei nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um präventive polizeiliche Gefahrenabwehr.» Alle Massnahmen seien befristet und anfechtbar. Das PMT-Gesetz fülle eine Lücke in der bundesrätlichen Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem Jahr 2015. Damals war es zu zahlreichen Anschlägen gekommen – etwa auf die Redaktion der französischen Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo oder im Pariser Musikclub Bataclan.

Massnahmen bereits gegen 12-jährige möglich

In der Folge wurde in der Schweiz ein neues Nachrichtendienstgesetz verabschiedet und das Strafgesetz angepasst. Mit dem PMT sollen vorbeugende Mittel gegen Gefährder ermöglicht werden und gegen die Radikalisierung von Jugendlichen vorgegangen werden. Das Gesetz sieht Massnahmen bereits gegen 12-Jährige vor. 15-Jährige sollen mit Hausarrest belegt werden können.

Gegner glauben, dies verstosse gegen die Kinderrechtskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. «Das sehe ich komplett anders», sagte die Bundesrätin dem ZT. Das Gesetz sei durchaus mit den internationalen Abkommen kompatibel. Bund, Kantone und Sachverständige hätten dies sorgfältig geprüft.  In der Schweiz seien bereits Kinder ab 10 Jahren strafmündig, so Keller Suter, «das geht oft vergessen».  «Die beiden Dschihadreisenden aus Winterthur waren 15 und 16 Jahre alt». Ausserdem zeige die Praxis, dass gerade junge Menschen gefährdet seien und gezielt angesprochen würden von Radikalen. «Das ist ähnlich wie in einer Sekte.»

Karin Keller-Suter absolvierte ihren Auftritt in Sempach zusammen mit der Nidwaldner Regierungsrätin Karin Kayser-Frutschi (Die Mitte). Anschliessend diskutierten vier Parlamentarier übers Gesetz. Das Gesetz verteidigten der Aargauer Ständerat Thierry Burkart (FDP) und die Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler. Als Gegnerinnen waren die Zürcher Nationalrätinnen Priska Seiler Graf (SP) und Marionna Schlatter (Grüne) eingeladen.