Arbeitsgericht: Urteil fällt nicht im Sinne der Local Group AG aus

Das «Local»-Geschäft («Concept-Store» bestehend aus Bäckerei und Café) in Lenzburg ist seit dem Frühlung 2020 geschlossen. Bäcker Peter Studler (50) stand wegen mehreren Verfahren vor Arbeitsgericht Lenzburg. In einem Fall stand das erstinstanzliche Urteil noch aus.

Jetzt ist es gefällt. Und es fiel nicht im Sinn der Local Group AG aus, bei der Studler eine zentrale Rolle spielt. Mit der Bemerkung «wir können den Entscheid nicht nachvollziehen» hat Studler eine schriftliche Begründung angefordert. Das ist der erste Schritt für einen allfälligen Weiterzug des Verfahrens an das Obergericht.

Das Warten geht weiter

Und es bedeutet, dass die einfache Ex-Angestellte weitere Monate auf ihr Geld wird warten müssen. Sie hat in der ersten Instanz praktisch vollumfänglich gewonnen. Die Local Group muss ihr gemäss dem Urteil des Arbeitsgerichtes 17’202.90 Franken zahlen – zuzüglich einem Verzugszins von fünf Prozent ab dem November 2019. Die Local Group, für die Studler am Prozess teilgenommen hatte, hat gemäss dem noch nicht rechtskräftigen Urteil weiter die Gerichtskosten (2462 Franken) und die Anwaltskosten der Klägerin (9555 Franken) zu übernehmen.

Die Schweizerin hatte knapp drei Jahre als Verkäuferin und Küchenhilfe bei Studler in Wohlen und Suhr gearbeitet. Unbestritten war im Verfahren eine Lohnforderung von 6622 Franken. Bestritten waren dagegen etwa Überstunden (das Gericht hat 341 Stunden anerkannt im Wert von 8439 Franken) und Teile von 13. Monatslöhnen. Unstatthaft war laut dem Urteil auch, dass der Unternehmer der Angestellten rund 800 Franken vom Lohn abziehen wollte, die angeblich in der Kasse gefehlt hatten.