Baudirektor Attiger: «Cargo Sous Terrain ist privatwirtschaftlich zu finanzieren»

Herr Atttiger, hatten Sie schon Kontakt mit dem Bundesrat, um herauszufinden, ob der Bund mehr als nur formell koordinieren will?

Ja. Ich war als Delegierter der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) Mitglied des vom Bund eingesetzten «Sounding Board» zu Cargo Sous Terrain. Dort haben wir auch diese Frage behandelt. Schon dort habe ich die Meinung vertreten, die wir jetzt als Kanton im Rahmen der Vernehmlassung bestätigt haben: Die Zuständigkeiten für das Bewilligungsverfahren und die Planung sind untrennbar verbunden und Aufgabe des Bundes.

Sehen das die anderen auch so?

Ja, das ist auch die Haltung aller direkt von CST direkt betroffenen Kantone und der BPUK. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat diese einheitlichen Stellungnahmen nicht ignorieren wird.

CST kann die oberirdische Verkehrsinfrastruktur im Mittelland massiv entlasten. Warum wollen Bund und Kanton sich daran finanziell nicht beteiligen?

Die Planung, der Bau und der Betrieb von unterirdischen Güteranlagen sind privatwirtschaftlich zu finanzieren, entsprechend müssen die privaten Investoren auch die finanziellen Risiken tragen. Bund und Kantone haben sich darauf zu beschränken, günstige Rahmenbedingungen für eigenwirtschaftliche Angebote zu schaffen. Für diese Rollenteilung haben wir uns von Anfang an eingesetzt, sie war für den Kanton Aargau auch eine Hauptbedingung für die Unterstützung des Projekts. Diese Haltung wird vom Bund, allen von CST direkt betroffenen Kantonen und von der BPUK getragen und war den Initianten von Anfang an klar.

Zwei Grossräte fragen in einem neuen Vorstoss, ob der A1-Sechsspurausbau unter anderem mit Blick auf CST überhaupt nötig ist?

Auch diese Frage haben wir im «Sounding Board» des Bundes besprochen. Aus heutiger Sicht sind wir der Meinung, dass es die geplanten Ausbauschritte des Bahnangebots und der Nationalstrassen auch mit CST braucht, um das prognostizierte Wachstum im Personen- und Güterverkehr zu bewältigen.

Aber warum?

CST beschränkt sich auf Gütertransporte, wir werden aber auch im Personenverkehr und beim motorisierten Individualverkehr ein massives Wachstum haben. Und die A1 stösst bereits heute an ihre Kapazitätsgrenzen. Genauere Ausführungen werden wir im Rahmen der Beantwortung des erwähnten Vorstosses machen. Grundsätzlich gilt: Erst wenn die Entlastungswirkung von CST sowie die Belastung um die Hubs klarer ausgewiesen sind, können Aussagen über die Auswirkungen auf das National- und Kantonsstrassennetz gemacht werden.

 

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