Behindertengerechte Tramhaltestellen verzögern sich erneut
Behindertengerechte Tramhaltestellen verzögern sich erneut
Zu komplex, zu viele Ansprüche und mehr Einsprachen: Die Tram- und Bushaltestellen in Basel werden nicht pünktlich umgestaltet. Eigentlich sollten sie bereits ab 2023 für mobilitätseingeschränkte Personen ohne Hilfe zugänglich sein.
Der Bund gibt vor: Bis 2023 müssen alle Haltestellen des öffentlichen Verkehrs so umgebaut werden, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen alleine einsteigen können. Das besagt das nationale Behindertengleichstellungsgesetz. Seit einigen Monaten laufen darum auch in Basel die Arbeiten, die Haltestellen zugänglich zu machen.
Laut der Basler Regierung verzögern sich diese Arbeiten aber nun. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben würden zwar voranschreiten, habe aber «aus verschiedenen Gründen» an Tempo verloren, heisst es in der Mitteilung. So könnten nicht alle Haltestellen bis Ende 2023 umgebaut sein. Es müssten weiterhin technische Hilfsmittel wie die Klapprampe genutzt werden.
Nur noch 40 Prozent statt die Hälfte
Im September 2020 verkündete die Regierung optimistisch, dass bis in zwei Jahren rund die Hälfte aller Tramhaltestellen und mehr als einen Drittel aller Bushaltestellen behindertengerecht seien. Schon damals war aber klar: Da der Umbau im Rahmen der gewöhnlichen Erhaltungs- oder Umgestaltungsarbeiten erfolgen soll, verzögert sich die Beendigung der Umsetzung des nationalen Gesetzes.
Jetzt heisst es von der Regierung, dass bis Ende 2023 rund 40 Prozent der Haltestellen für mobilitätseingeschränkte Personen autonom zugänglich sein sollen. Bis 2028 sollen die Anteile der Tramhaltestellen auf 90 Prozent und derjenigen der Busse auf 80 Prozent steigen. Ganz umgesetzt wäre das Behindertengleichstellungsgesetz also auch dann noch nicht.