Berner Polizeilabor testet neue DNA-Analyse, die noch gar nicht erlaubt ist: Was dabei heraus gekommen ist

Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern besitzt ein Gerät, das für die Analyse eines Kriminalfalls noch nicht eingesetzt werden darf. Es darf erst für Tests verwendet werden. Die Technologie ist ethisch umstritten. Deshalb war eine Bewilligung der Berner Ethikkommission nötig. Gekostet hat die Maschine 120’000 Franken. Die Erwartungen sind gross. Sie soll in Zukunft helfen, schwere Verbrechen aufzuklären.

Das Gerät kann phänotypische DNA-Analysen durchführen. Das bedeutet, dass es aufgrund einer DNA-Spur Aussagen zur Augen-, Haar- und Hautfarbe, zum Alter sowie zur biogeografischen Herkunft einer Person machen kann. Bisher ist das innerhalb von Strafverfahren verboten.

Das neue Gesetz wird überschätzt

Heute Mittwoch beschliesst der Ständerat, unter welchen Voraussetzungen die Technologie künftig eingesetzt werden darf. In der Debatte wird es um wichtige Details gehen. Dass das Gesetz aber eingeführt wird, ist nicht umstritten. Deshalb haben Polizeilabore wie jenes in Bern bereits Geräte beschafft, um sich auf die Ermittlungen der Zukunft vorzubereiten.

Mit dem bisherigen Gesetz darf aus einer DNA-Spur nur das Geschlecht herausgelesen werden. Zudem darf in der Datenbank nachgeschaut werden, ob dasselbe Profil bereits registriert ist. Diese Aussagen haben eine hohe Beweiskraft.

Dadurch sind falsche Erwartungen entstanden. Einige hoffen und andere befürchten, dass mit den neuen phänotypischen DNA-Analysen ähnlich präzise Angaben möglich sein werden.

Was die Gene über die Herkunft verraten

Besonders umstritten ist die Bestimmung der biogeografischen Herkunft. Über Mutationen der DNA lässt sich sagen, aus welcher Region die Vorfahren einer Person stammen.

 

Die Software der Berner Rechtsmedizin erstellt dann eine Visualisierung, wie sie oben abgebildet ist. Die farbigen Punkte sind gespeicherte Referenzproben. Mit der neuen Technologie lässt sich also bestimmen, ob eine Person europäische, afrikanische, asiatische oder afroamerikanische Wurzeln hat – mehr nicht.

Man sieht also zum Beispiel nicht, ob ein mutmasslicher Vergewaltiger süd- oder osteuropäischer Herkunft ist oder ob eine Terroristin aus dem Irak oder aus der Türkei stammt. Der Nahe Osten ist in der Software nicht einmal als eigene Kategorie vorhanden.

Taugt die Methode also überhaupt etwas? Martin Zieger ist forensischer Genetiker der Berner Rechtsmedizin und hat die Tests begleitet. Er sagt: «Kontraproduktiv kann die Phänotypisierung werden, wenn man ihr eine Beweiskraft zuschreibt. Von dieser Idee müssen wir wegkommen.»

Die Resultate könnten höchsten als Indizien dienen. Zieger sagt: «Allein mit der Phänotypisierung wird man in Zukunft wohl nie einen Täter ausfindig machen können.»

Viele Analysen liefern selten einen Treffer

Mit hohen Unsicherheiten ist die Forensik allerdings ständig konfrontiert. Wenn Zieger und sein Team an einem Tatort einen Schuhabdruck analysieren, können die Resultate ebenfalls wenig Aussagekraft haben. Etwa wenn der Abdruck von einem Schuh stammt, der millionenfach verkauft wird.

Und trotzdem wird jeder Schuhabdruck analysiert, weil sich vielleicht ein wichtiger Hinweis finden lässt. Allein mit der Schuhabdruckanalyse wird aber ebenfalls kein Täter überführt.

Die Bestimmung der biogeografischen Herkunft kann allerdings heikel sein. Das Resultat bringt die Ermittlungen nur dann voran, wenn es nicht der statistischen Mehrheit entspricht. Wenn also zum Beispiel ein Täter aus Afrika stammt. Problematisch wäre, wenn alle Afrikaner einer Stadt immer dann zu einem DNA-Massentest aufgeboten würden, wenn eine entsprechende DNA-Spur an einem Tatort gefunden wird.

Zieger fordert deshalb: «Eine Phänotypisierung einer Tatortspur alleine darf kein Anlass für einen Massentest sein. Es sollte mindestens noch ein weiterer Hinweis, zum Beispiel ein Zeugenbericht, vorliegen.» Diese Anforderung solle der Ständerat deutlicher als im Entwurf ins Gesetz schreiben, meint er.

Vergewaltigung von Emmen wird ungeklärt bleiben

Der Anlass für die Gesetzesvorlage ist ein Verbrechen, das vor sechs Jahren passiert und seither ungeklärt ist: die Vergewaltigung von Emmen. Schon damals wurde ein Massentest durchgeführt – ohne brauchbares Ergebnis. Das neue Gesetz wurde in der Hoffnung geschrieben, den Fall irgendwann dank der neuen Technologie aufklären zu können.

Die phänotypische Analyse wird in diesem Fall aber keine Resultate liefern können, die genauer sind als die Zeugenbeschreibung des Opfers. Die Frau sprach von einem Mann, der 170 bis 180 Zentimeter gross sei, schlank und zwischen 19 und 25 Jahren alt. Er habe eine eher dunkle Hautfarbe und schwarzbraune, kurze und dicke, gekrauste Haare.

Die künftigen DNA-Analysen werden solche Angaben bestätigen oder in Frage stellen können – mehr nicht.