
Brittnau: Lösungsvorschlag zum Thema «Grüngutgebühren»
Am Montag, 18. November, werden die Brittnauer über das angepasste Abfallreglement abstimmen können. Wie beim bestehenden Abfallkonzept sollen für das Grüngut die Gebühren kostendeckend und verursachergerecht erhoben werden. Absicht der verursachergerechten Gebühren sind beim bestehenden Abfallkonzept die Reduzierung der Kosten und der Abfallmenge. Diese Ziele wurden zweifelsfrei erreicht (Recycling, Abfalltrennung). Beim vorgeschlagenen Grüngutkonzept wird das Gegenteil erreicht. Die Kosten steigen um 90 000 Franken pro Jahr und trotzdem entsteht ein Defizit von über 5000 Franken. Die Grüngutmenge wird wohl zurückgehen, weil das Entsorgen bei der Sammelstelle zu umständlich wird. Es wird mehr verbrannt, im Wald deponiert oder in den Bach entsorgt. Bäume werden gefällt und der Umschwung umgestaltet in eine Steinwüste mit mittendrin einem immergrünen Strauch. Mit der Einführung der Gebühr wird unsere Umwelt und Natur die grosse Verliererin sein, und dies verbunden mit hohen Kosten.
Verursacher des Grüngutes ist die Natur und diese ist Allgemeingut. Somit ist die Entsorgung des Grüngutes über die Grundgebühr zu finanzieren.
Vorschlag: Die Grundgebühr ist von heute 70 auf 100 Franken zu erhöhen. Aufteilung: Grundgebühr Kehricht 50 Franken, Grundgebühr Grüngut 20 Franken, Ausgleich Defizit 2018 10 Franken, Rückstellung für Investitionen 10 Franken, Verbilligung der Kehrichtsäcke 10 Franken. Effektive Mehrkosten 20 Franken (36 000 Franken pro Jahr).
Mit der Gebührenerhöhung von 20 Franken werden der Aufwandüberschuss neutralisiert und eine Reserve für Investitionen geschaffen (zum Beispiel Erneuerung Asphaltbelag).
Daniel Jeanmaire, Brittnau