
Bürokratie: Wenn Feuerwehrautos plötzlich Lastwagen werden
Was ist ein Lastwagen? Schaut man ins Gesetz, geht es um ein Motorfahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen. Davon gibt es drei Unterkategorien. Die bekannteste ist der Transport-Lastwagen mit weissem Kontrollschild. Braune Nummern bekommen überbreite oder überschwere Ausnahmefahrzeuge. Beispiele sind Kranwagen und Mähdrescher.
Und dann noch die blauen Schilder: Die sind für Arbeitsfahrzeuge reserviert. Paradebeispiel sind die Feuerwehrautos – die bis zum 1. Januar 2021 auch im Strassenverkehrsalltag speziell behandelt wurden. Dass ein Feuerwehrfahrzeug, welches mit Blaulicht und Wechselklanghorn zum Einsatz fährt, «Sonderrechte» in Anspruch nehmen muss, ist klar. Was aber ist mit der Fahrt zu einem Übungseinsatz – über eine Strasse, die mit einem Fahrverbot für Lastwagen belegt ist? Vor einem halben Jahr noch kein Problem. Busse drohte nicht.
Inzwischen ist der Gesetzgeber zum Schluss gekommen, die schweren Arbeitsmotorwagen der Feuerwehr seien – weil sie Löschwasser und Material transportieren – dem Gütertransport gleichgestellt. Fährt ein Tanklöschfahrzeug ohne Ernstfalleinsatz durch ein Fahrverbot, macht sich der Lenker strafbar. Damit haben die Kommandanten unserer Feuerwehren ein Problem. Ihre Leute müssen den Ernstfall proben – Ortskenntnisse erwerben können. Dazu gehört auch eine Fahrt mit dem schweren Fahrzeug durch eine enge Quartierstrasse.
Reto Graber, Kommandant der Stützpunktfeuerwehr Zofingen, ist das Problem im Schulterschluss mit der Regionalpolizei pragmatisch angegangen. «Wir wie auch die mit uns zusammenarbeitende Feuerwehr Uerkental sowie die Chemiewehr der Siegfried AG, haben von der Regionalpolizei für das Gemeindegebiet Zofingen eine Sonderbewilligung bekommen.»
Wichtig ist Graber die Feststellung, dass diese nur sehr zurückhaltend genutzt wird – nicht für reine Übungsfahrten und schon gar nicht auf Strassen, welche wegen einer Gewichtslimite für Lastwagen gesperrt sind. (bkr)