
Bund will 3200 Eritreer in ihre Heimat zurückschicken
Das Bundesverwaltungsgericht war Ende August 2017 zum Schluss gekommen, dass eritreische Staatsangehörige, die ihre Dienstpflicht geleistet haben, bei der Rückkehr ins Heimatland nicht generell mit erneuter Einberufung in den Nationaldienst oder mit Bestrafung rechnen müssen. Eine Rückkehr in ihr Heimatland sei deshalb nicht generell unzumutbar.
Weil die Bundesbehörden von Gesetzes wegen alle vorläufigen Aufnahmen regelmässig überprüfen müssen, hat dieses Urteil nun auch Auswirkungen auf die Asylpraxis gegenüber Eritreerinnen und Eritreern in der Schweiz.
Konkret überprüft das Staatssekretariat für Migration (SEM) derzeit die Dossiers von 3200 der insgesamt 9400 vorläufig aufgenommenen Eritreern. In den Briefen an die Betroffenen heisst es: „Das SEM beabsichtigt deshalb, Ihre vorläufige Aufnahme aufzuheben und den Vollzug der Wegweisung anzuordnen.“
SEM-Sprecher Martin Reichlin bestätigte am Mittwochabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA entsprechende Informationen der Sendung „Rundschau“ des Schweizer Fernsehens (SRF). Er betont, dass die betroffenen Personen die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs hätten. Jeder Fall werde individuell geprüft.