Busse wegen eines Apfels: Dabei hat das Bundesgericht die Sache klar geregelt

Geschäftsmann C.K.* musste 40 Franken Busse bezahlen, weil er sein Auto auf einem Aarauer Parkplatz abstellte, um einen Apfel zu essen. Dafür hat er wenig Verständnis, wie er zur AZ sagte: „Das ist nicht verhältnismässig.“

Wie er ohne Strafe davon gekommen wäre, erklärt Verkehrsrechts-Experte Martin Leiser gegenüber dem Regionalsender Tele M1. C.K. hätte gar nicht parkieren müssen. „Der Fahrer könnte weiterfahren und den Apfel während der Fahrt essen“, sagt der Rechtsanwalt. Das Bundesgericht habe festgehalten, dass es nicht verboten ist, einen Apfel in der Hand zu halten, wenn man ein Auto lenkt.

 

Dass Ordnungshüter beim Verteilen von Bussen kein Pardon kennen, scheint kein Einzelfall zu sein. Autofahrer Jörg Tzeschlock erzählt, warum er einst eine Busse erhielt: „Ich ging zur Parkuhr, traf jemanden und sagte kurz Hallo. Als ich zurückkam, steckte der Bussenzettel schon.“ Die Person, die die ihn gebüsst hatte, sei schon nicht mehr da gewesen.

*Name der Redaktion bekannt