
Chefarzt-Affäre: Regierung verlangt Akteneinsicht bei Kantonsspitälern
«Wir haben den Ausführungen aufmerksam zugehört, sind uns unserer Verantwortung bewusst, und ich kann Ihnen versichern: Wir bleiben dran.» Das sagte Gesundheitsdirektorin Franziska Roth nach der Debatte zur Chefarzt-Affäre und den Arztlöhnen am Kantonsspital Aarau am Dienstag im Grossen Rat.
Ob und in welcher Form die Regierung die Vorwürfe weiter untersuchen will, dass zwei Chefärzte an den Kantonsspitälern Aarau (KSA) und Baden (KSB) Leistungen auf sich abgerechnet haben, die sie nicht selber erbrachten, ist nach dieser Aussage völlig offen. Dabei hätte der Regierungsrat aus Sicht des Kantonsparlaments durchaus Möglichkeiten, weiter aktiv zu werden.
So sagte SVP-Grossrätin und Juristin Désirée Stutz, die Regierung könnte eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft mit einer Untersuchung der Affäre beauftragen. Die freisinnige Gesundheitsspezialistin Martina Sigg schlug vor, der Regierungsrat könnte der Finanzkontrolle den Auftrag erteilen, Honorarabrechnungen von Chefärzten an KSA und KSB unter die Lupe zu nehmen.
Spitäler sollen Akten offenlegen
Regierungssprecher Peter Buri teilt auf Anfrage mit, man werde zu den Vorfällen bei der Beantwortung der Vorstösse Stellung nehmen, die im Grossen Rat zur Chefarzt-Affäre eingereicht wurden. Schon vorher werde der Regierungsrat bei den Verwaltungsräten der Kantonsspitäler Aarau und Baden «umfassende Auskunft beziehungsweise vollständige Akteneinsicht zu den Fällen von Unregelmässigkeiten bei Honorar- und Leistungsabrechnungen verlangen», kündigt Buri an. Nach Vorliegen der entsprechenden Informationen werde die Regierung «über das weitere Vorgehen, insbesondere über weitere Massnahmen, beschliessen».
Rückblickend hält Buri fest, Gesundheitsdirektorin Franziska Roth sei von dritter Seite informiert worden, «dass bei einem Chefarzt des Kantonsspitals Aarau der Verdacht auf Unregelmässigkeiten bei gewissen Leistungsabrechnungen bestand». Sie habe bei den Strafuntersuchungsbehörden daraufhin eine Meldung erstattet und ihnen «alle ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen» übergeben. Roth informierte das Regierungskollegium über diesen Vorgang und die eingeleiteten Schritte.
«Unklare Regelung» im KSA
Der Regierungsrat ersuchte darauf in einem Schreiben die Oberstaatsanwaltschaft um Auskunft, ob nach Roths Meldung ein Verfahren eingeleitet worden sei oder warum die Staatsanwaltschaft darauf verzichtete. Die Oberstaats- anwaltschaft habe die Regierung informiert, «dass basierend auf den vorliegenden Informationen und Unterlagen kein rechtsgenügender Nachweis eines strafrechtlich relevanten Verhaltens erbracht werden könne», hält Buri fest.
Grund ist gemäss dem Sprecher eine unklare Regelung im Honorar-Abrechnungsbereich des KSA. Als oberster Vertreter der Eigentümerschaft habe der Regierungsrat diesen Vorgang mit dem Spital-Verwaltungsrat thematisiert. Dieser wurde laut Peter Buri aufgefordert, «die unklare Regelung zu überprüfen und zu klären».
«Verheerende Vorkommnisse»
Die Honoraraffäre beschäftigt auch Josef E. Brandenberg, Präsident des Verbandes der chirurgisch und invasiv tätigen Ärztinnen und Ärzte (FMCH). Mitglieder sind auch die Schweizerische Gesellschaft für Angiologie und Swiss orthopaedics, also die Fachgesellschaften der fehlbaren Chefärzte in Aarau und Baden.
Im aktuellen FMCH-Newsletter schreibt Brandenberg, zuletzt seien «mehrere Fälle in die Medien gelangt, bei denen Kaderärzte Zusatz-Honorare geltend gemacht haben, ohne jedoch die Behandlung persönlich ausgeführt zu haben.»
Brandenberg prüfte selber als Gutachter den Fall des Orthopädie-Chefarztes am KSB. Er nimmt eindeutig Bezug auf die Honoraraffäre im Aargau, wenn er schreibt: «Es wurde von Situationen berichtet, in denen der Kaderarzt gar nicht im Operationssaal präsent oder gar landesabwesend gewesen sein soll.»
Angesichts des öffentlichen Drucks und der Kritik an hohen Arzthonoraren hält Brandenberg solche Vorkommnisse für «verheerend». Darum seien «alle Kolleginnen und Kollegen in Kaderpositionen dringend aufgerufen, sich unverzüglich dieser Abläufe anzunehmen und allfällige Missstände zu beseitigen».
Er weist insbesondere darauf hin, dass falsche Einträge bei der Leistungserfassung strafrechtliche Folgen haben können. «Liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Sie sich bewusst, dass die Erwähnung Ihres Namens als Operateur oder Assistent im Operationsbericht ohne Anwesenheit im Operationssaal den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt?», fragt Brandenberg.