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Corona sorgt weiterhin für viel Unwissen

Im Kanton Solothurn gilt seit dem 1. Dezember  eine erweiterte Maskentragpflicht in bestimmten Innenräumen und bei Anlässen mit mehr als 1’000 Personen in Aussenbereichen. An öffentlichen Veranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen darf zudem nur noch sitzend konsumiert werden.

Der Bundesrat hat am , schweizweite Massnahmen beschlossen, welche dieser Woche in Kraft getreten sind. So erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen neu die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken (2G) und damit auf die Masken- und Sitzpflicht bei der Konsumation von Speisen und Getränken zu verzichten. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat beschlossen, dass keine strengeren Massnahmen gelten sollen, wenn die freiwillige bundesrechtliche 2-G-Regel angewendet wird. Damit gilt die Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation im Kanton Solothurn nicht, wenn der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat beschränkt ist.

Zudem sichert der Kanton Solothurn das Angebot an niederschwelligen Testmöglichkeiten für die Bevölkerung. Die  bestehenden Testzentren in Solothurn und Olten werden bis Ende Juni 2022 durch die bisherigen Betreiber weitergeführt. An beiden Standorten sollen wie bisher sowohl Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachen-Abstrich als auch Einzel-Speichel-PCR-Tests durchgeführt werden. Weiter werden mobile Test-Teams zum Einsatz kommen, diei m Falle von sogenannten Ausbruchsuntersuchungen etwa in Schulen oder Altersheimen Ansteckungsquellen erkennen und damit Infektionsketten frühzeitig unterbrechen können.