Coronahelden werden erhört: Parlament einigt sich bei Förderung der Pflege

In der Coronakrise wurde das Pflegepersonal für seine Arbeit gefeiert und beklatscht. Geht es darum, die Arbeitsbedingungen konkret zu verbessern, tut sich die Politik schwer. Unbestritten ist: Die Sorgen der Branche sind gross. Es werden nur halb so viele Fachpersonen ausgebildet wie benötigt – auch weil die Rahmenbedingungen zu wenig attraktiv sind und etwa der Lohn zu niedrig ist. Entsprechend hoch ist die Ausstiegsquote. Und weil der Nachwuchs fehlt, steigt der Effizienzdruck.

Der Berufsverband für Pflegende forderte deshalb schon länger mit einer Volksinitiative die Aufwertung des Berufs – zumal die Bevölkerung immer älter wird und immer mehr auf Pflegekräfte angewiesen ist. Das Parlament lehnte das Begehren ab und feilte stattdessen an einem indirekten Gegenvorschlag, um die Initianten zum Rückzug zu bewegen.

Finanzielle Unterstützung für Studierende

Die Chancen dafür stehen gut. Das Parlament hat sich auf einen griffigen Vorschlag geeinigt. Nach dem Nationalrat hiess am Donnerstag auch der Ständerat den Antrag der Einigungskonferenz gut. Noch muss die Vorlage die Schlussabstimmung überstehen. Danach dürften die Initianten bekanntgeben, ob sie ihr Volksbegehren zurückziehen.

Unterstützung erhalten sollen neu Studierende. Kantone sollen verpflichtet werden, angehende Pflegefachkräfte während der Ausbildung mit einem Beitrag an den Lebensunterhalt zu unterstützen. Das Parlament sieht hier einen Kredit von 469 Millionen Franken über acht Jahre vor.

Mehr Kompetenz für Pflegepersonal

Erweitert werden auch die Kompetenzen des Pflegepersonals. Diese sollen ihre Leistungen selbstständig zu Lasten der Krankenkassen abrechnen können – also ohne Anordnung eines Arztes. Anders als der Nationalrat wollte die kleine Kammer dies ursprünglich nur dann ermöglichen, wenn die Pflegefachleute zuvor eine Vereinbarung mit den Krankenkassen treffen konnten.

Der Ständerat fürchtete eine Kostenexplosion. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, hat das Parlament einen Passus eingefügt, wonach die Krankenkassen mit den anderen Leistungserbringern die Kostenentwicklung der Pflegeleistungen beobachten können. Sollten diese ungerechtfertigt steigen, könnten sie Massnahmen vereinbaren.