
Coronamassnahmen im deutschen Grenzgebiet verschärft – das müssen Sie wissen, wenn Sie im Nachbarland einkaufen oder ins Restaurant wollen
Das Land Baden-Württemberg hat seine Coronaregeln deutlich verschärft. Nachdem am Dienstag die Zahl der Covid-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen wiederum über dem Schwellenwert von 250 lag und dies mit 284 Patientinnen und Patienten sogar deutlich, ist im «The Länd» die Warnstufe in Kraft getreten.
Damit gilt seit Mittwoch vielerorts im grenznahen Raum eine verschärfte 3G-Regel. Wer beispielsweise in ein Restaurant essen will und nicht geimpft oder genesen ist, muss neu einen PCR-Test vorweisen; bislang reichte ein Antigen-Test. Was bedeuten die neuen Regeln für Schweizer, die in Deutschland einkaufen, essen oder ins Kino gehen wollen? Die AZ hat die wichtigsten Antworten zusammengestellt.
Darf ich als Schweizer noch nach Deutschland, um einzukaufen oder ins Restaurant zu gehen?
Ja, an den Einreisebestimmungen hat sich mit der Warnstufe nichts geändert. Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Test- respektive Nachweispflicht für Geimpfte und Genesene bei der Einreise. Davon sind allerdings Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, ausgenommen – also auch Einkaufstouristen. Das auswärtige Amt schreibt dazu:
«Für Grenzgänger und Grenzpendler mit jeweils weniger als 24 Stunden Aufenthalt gilt die Test- oder Nachweispflicht nur für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete oder bei der Einreise auf dem Luftweg.»
Für Grenzgänger gilt zudem: Nicht geimpfte oder genesene Personen in diesem Grenzverkehr müssen einen negativen Test lediglich zweimal pro Woche vorweisen.
Was muss ich beachten, wenn ich einkaufen gehe?
Dann gilt, wie in der Schweiz, die Maskenpflicht. Eine Testpflicht gilt für Geschäfte weiterhin nicht. Etliche – vor allem kleinere – Geschäfte wenden jedoch seit längerem freiwillig die 2G-Regel an, um so die Maskenpflicht zu umgehen. Dies ist nun nicht mehr möglich: Die Maskenpflicht gilt in der Warnstufe – anders als in der Basisstufe – auch für 2G.

Simon Kühn von My Paketshop in Bad Säckingen kann weiterhin Schweizer Kunden empfangen.
Ich habe ein Paket in einen Paketshop bestellt. Kann ich das weiterhin abholen?
Ja, auch das ist kein Problem. In den Paketshops gilt wie in den Einkaufsläden eine Maskenpflicht.
Meine Haare brauchen unbedingt einen neuen Schnitt. Kann ich weiterhin zum Coiffeur oder ins Nagelstudio gehen?
Auch das ist nach wie vor problemlos möglich. Hier gilt wie bisher die 3G-Regel. Anders als beispielsweise für den Theaterbesuch reicht hier ein Antigen-Schnelltest.

Sabrina Bartl vom Bad Säckinger Restaurant Zum Viertele darf weiterhin auch Schweizer Gäste bewirten – allerdings nur, wenn sie geimpft oder genesen sind respektive einen PCR-Test haben.
Kann ich mit meinem Antigen-Schnelltest weiterhin in ein Restaurant?
Nein, in der Warnstufe reicht der Antigen-Schnelltest nicht mehr. Die Behörden verlangen einen PCR-Test. Die 3G-Regel, die schon in der Basisstufe galt, wurde also verschärft.
Dann genehmige ich mir trotz Kälte das Bier draussen. Das ist doch weiterhin möglich?
Ja, aber auch nicht mehr ohne Test. Während man in der Gartenwirtschaft bislang ohne Nachweis etwas essen oder trinken durfte, gilt seit Mittwoch auch hier die 3G-Regel. Anders als in Innenräumen reicht hier allerdings ein Antigen-Schnelltest.
Einige Restaurants hatten freiwillig die 2G-Regel eingeführt, um die Maskenpflicht zu umgehen. Ist dies weiterhin möglich?
Jein. Es steht natürlich jedem Gastronomen nach wie vor frei, die 2G-Regel für seinen Betrieb anzuwenden. Allerdings gilt in der Warnstufe – anders als in der Basisstufe – trotzdem Maskenpflicht für Gäste und Angestellte.

Frank Schmidt (links) und Alexander Dieterle setzen im Gloria-Theater in Bad Säckingen schon länger auf die 2G-Regel.
Was muss ich beachten, wenn ich ins Theater oder ins Kino will?
Bereits in der Basisstufe galt für Veranstaltungen in Innenräumen die 3G-Regel. Reichte bislang als Nachweis ein Antigen-Schnelltest, darf man nun nur noch mit einem PCR-Test an der Veranstaltung teilnehmen. Das gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen – auch für den Besuch eines Museums.
Das Gloria-Theater in Bad Säckingen hatte freiwillig auf die 2G-Regel gesetzt, damit die Zuschauerinnen und Zuschauer keine Maske tragen mussten. Gilt das weiterhin?
Nein, denn auch bei der 2G-Regel gilt in der Warnstufe – anders als in der Basisstufe – eine Maskentragpflicht für den gesamten Aufenthalt. Für den Verzehr von Getränken und Speisen darf die Maske kurz abgenommen werden.
Am Wochenende möchte ich in Deutschland abtanzen gehen. Kann ich das noch?
Ja, aber nur wenn Sie geimpft oder genesen sind. In der Warnstufe gilt für Diskotheken die 2G-Regel.
Ich habe Freunde in Deutschland. Darf ich sie nach wie vor besuchen?
Für private Treffen gilt wieder die 5-Personen-Regel. Das heisst, jeder Haushalt darf maximal fünf Personen einladen. Nicht mitgezählt werden dabei allerdings Personen, die geimpft oder genesen sind, sowie unter 17-Jährige und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Für Hochzeiten gilt in Deutschland wieder die 5-Personen-Regel. Nicht mitgezählt werden Geimpfte, Genesene, unter 17-Jährige sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Was ist mit einer Hochzeit? Darf ich da noch hin?
Eine Hochzeit ist ein privates Treffen und deshalb gilt es auch hier die 5-Personen-Regel. Natürlich gilt auch hier: Nicht mitgezählt werden Geimpfte, Genesene, unter 17-Jährige sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Wir planen ein Wellness-Weekend in Deutschland. Was müssen wir beachten?
In Deutschland gelten derzeit verschiedene Coronastufen. Es empfiehlt sich deshalb, die geltenden Regeln beim Hotel nachzufragen. Aber auch bereits in der Warnstufe gilt in Hotels die 3G-Regel. Hier reicht allerdings meist ein Antigen-Schnelltest; eine PCR-Pflicht besteht nicht. Der Test muss alle drei Tage erneuert werden. Wichtig ist es auch, die jeweils geltenden Einreisebestimmungen von Deutschland wie auch der Schweiz zu beachten.
Was ändert sich für die Angestellten?
Wenig. Wie bisher müssen sich Mitarbeitende, die Kontakt mit Kundinnen und Kunden haben, zweimal pro Woche testen lassen. Anders als beispielsweise für die Restaurantbesucherinnen und -besucher reicht hier auch in der Warnstufe ein Antigen-Schnelltest. Zudem müssen sie eine Maske tragen.