Dagmerseller Bauern sollen weiter güllen dürfen

Die neuen Bestimmungen zum Gewässerschutz geben zu reden. Wie der Gemeinderat von Dagmersellen kürzlich mitteilte, wurde im Sommer während der öffentlichen Auflage der Unterlagen zur Ortsplanungsrevision der ausgeschiedene Gewässerraum verschiedentlich angefochten. Daher soll der «Teilzonenplan Gewässerraum» nun nochmals komplett neu aufgelegt werden.

Insgesamt gingen 23 Einsprachen gegen die beabsichtigte Ortsplanung ein (siehe Box). Der Gemeinderat hat die Gespräche mit den Opponenten bereits geführt. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Dagmersellen sollen voraussichtlich Anfang 2022 in einer gesonderten Gemeindeversammlung über die revidierte Ortsplanung befinden. Dort kommen dann auch jene Einsprachen auf den Tisch, zu denen keine gütliche Einigung erzielt werden konnte.

Es geht um die Wigger und deren Umgebung

Bei den Diskussionen über den Gewässerraum gehts nicht um die zahlreichen Bäche auf Gemeindegebiet, sondern um die Wigger und ihre Umgebung.  «Diese gilt laut kantonaler Gesetzgebung als Grossgewässer», sagt Astrid Meier (Die Mitte), die fürs Ressort Bau zuständige Gemeinderätin.

Um ein solches Grossgewässer muss laut Bundesrecht ein Streifen Land freigehalten werden, der nur extensiv bewirtschaftet werden darf – das Ausbringen von Gülle und Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Ausserdem müssen die Kantone weiteres Land reservieren, damit künftige Generationen die Flüsse renaturieren und den Lebensraum aufwerten können, oder nötige Hochwasserschutzmassnahmen ergreifen können.

Der Kanton Luzern führte dazu einen sogenannten äusseren Gewässerraum ein. Hier liegt der Hase im Pfeffer. Denn in diesem Raum soll zwar eine intensive Nutzung weiter möglich sein. Aber als Ausnahme und mit Bewilligung der Gemeinde. Die befürchtete Rechtsunsicherheit macht vielen Bauern Bauchweh.

Der Kanton hat deswegen ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches die Luzerner Regelungen mit jenen der Nachbarkantone Bern, Aargau und Obwalden verglich. Ergebnis: Der Kanton Luzern scheidet im grösseren Umfang Land für den Gewässerschutz aus als die Nachbarn.

Kanton hat Rechtsgutachten in Auftrag gegeben

Kritisch sahen die beauftragten Juristen aber besonders das Planungsinstrument des äusseren Gewässerkorridors. Gewässerraum sei Gewässerraum, argumentierten sie. Dieser sei bundesrechtlich eigentlich geschützt. Die Lösung mit den Ausnahmebewilligungen sei zumindest nicht unproblematisch. Daher solle man sich doch eine Alternative überlegen.

Im Juni erlaubte das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement den Gemeinden, welche die Ortsplanungsrevision noch nicht abgeschlossen hatten, dann eine andere Lösung. Das Reserveland für den Gewässerschutz kann nun mit einer Baulinie vom restlichen Gebiet abgegrenzt werden. Zwischen Baulinie und Freihaltezone am Fluss bleibt die intensive landwirtschaftliche Nutzung ohne Bewilligung möglich.

«Wir bevorzugten dieses Modell eigentlich schon im Sommer, sagt Astrid Meier. Doch das Kreisschreiben der kantonalen Verwaltung sei zu knapp vor der öffentlichen Auflage eingetroffen. Nun aber würde der Teilzonenplan Gewässerraum mit einer Baulinie neu aufgelegt. «Das möchten unsere Landwirte so», sagt die Dagmerseller Bauvorsteherin.

Nicht nur in Dagmersellen sorgt die Ausscheidung des Gewässerraums für Diskussionen. Es gehe um den Gewässerschutz, sagt Erik Lustenberger vom Rechtsdienst des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. «Damit werden zwangsläufig die Interessen der Grundeigentümer und Landwirte tangiert.»

Gewässerraum gibt auch woanders zu reden

Bei kleineren Gewässern gebe es praktisch keine Beanstandungen, da heute schon Einschränkungen beständen. Die grössten Konflikte entständen bei Grossgewässern wie der Wigger mit mehr als 15 Meter natürlicher Gerinnesohlenbreite, sagt Lustenberger. Für diese Grossgewässer bestehe keine detaillierte bundesrechtliche Regelung und die Kantone müssten den Gewässerraum im Einzelfall gestützt auf ein Gutachten festlegen. Die Bewirtschaftungseinschränkungen seien unter Umständen «erheblich», so Lustenberger. «Dies soll nun mit dem Baulinienmodell entschärft werden.»

23 Einsprachen gegen die Ortsplanung – ein Teil soll an eine Gemeindeversammlung kommen

Während der öffentlichen Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung Dagmersellen vom 14. Juni bis 13. Juli gingen 23 Einsprachen ein. Einspracheverhandlungen fanden bereits statt. In verschiedenen Einsprachen wurde der Gewässerraum angefochten; dieser wird im Rahmen einer zweiten öffentlichen Auflage neu aufgelegt. Alle übrigen Einsprachen, welche nicht gütlich erledigt werden können, werden zur Beschlussfassung an eine separate Gemeindeversammlung kommen, die voraussichtlich Anfang 2022 stattfindet. (mma)