«Das Antikörper-Zertifikat unterwandert die Impfoffensive»: Das sagt die Aargauer Regierung zu den Plänen des Bundesrats

Der Bundesrat will den Zugang zum Covid-Zertifikat erleichtern. Auch Personen, die einen positiven Antikörpertest vorlegen können, soll ein Covid-Zertifikat ausgestellt werden, das während 90 Tagen gültig ist.

Gleichzeitig will der Bundesrat die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Genesene von 180 auf 365 Tage verdoppeln. Damit werden Genesene, die eine Covid-19-Erkrankung mit einem PCR-Test belegen können, Geimpften gleichgestellt.

Regierung: Das heutige System soll nicht noch komplizierter werden

Der Aargauer Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Anpassungen nicht einverstanden. Er findet, das «heute schon unübersichtliche System zur Erlangung eines Zertifikats sollte nicht noch komplizierter ausgestaltet werden».

Mit dem Antikörper-Zertifikat werde die Impfoffensive unterwandert, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme. Ausserdem werde die bisherige Argumentation untergraben, dass sich auch Genesene zum bestmöglichen Schutz einmal impfen lassen sollen. Der Regierungsrat warnt: «Das Antikörper-Zertifikat kann die genesenen Personen in falscher Sicherheit wiegen». Es sei aktuell nämlich wissenschaftlich noch nicht nachgewiesen, wie hoch die Antikörper-Titer sein müssen, um einen ausreichenden Schutz zu gewähren.

Positiver Antigentest soll fürs Zertifikat reichen

Um den Zugang zum Zertifikat für Genesene zu erleichtern, schlägt der Regierungsrat vor, dass genesene Personen, die nur über einen positiven Antigentest-Nachweis verfügen, ebenfalls ein Covid-Zertifikat beantragen können. Aber nur dann, wenn sie gleichzeitig auch die kantonale Isolationsverfügung einreichen.

Dass die Gültigkeitsdauer von Covid-Zertifikaten für Genesene verlängert wird, begrüsst der Regierungsrat. Inzwischen würden diverse wissenschaftliche Studien vorliegen, die belegen, dass der Immunschutz bei den meisten genesenen Personen ein Jahr und mehr andauert.

Regierung will kein «Ausnahme-Zertifikat»

Das vom Bundesrat ebenfalls vorgeschlagene «Ausnahme-Zertifikat» für Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, lehnt der Regierungsrat ab. Damit würden Sinn und Zweck des Zertifikats unterlaufen.

Ausserdem bestehe ein hohes Missbrauchspotenzial, da die medizinischen Gründe in der Verordnung nicht definiert sind. «Ein ähnlicher Effekt ist bereits bei den Maskendispensen ersichtlich, wo die Kantone immer wieder gegen Ärzte vorgehen müssen, die Gefälligkeitszeugnisse ausstellen», schreibt die Regierung.

Sie schlägt vor, dass der Bund die medizinischen Gründe für das Ausnahme-Zertifikat in der Verordnung detailliert definiert und Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Stäbchentest durchführen können, die Speichel-PCR-Tests bezahlt.

Am kommenden Mittwoch entscheidet der Bundesrat definitiv über die Änderungen beim Covid-Zertifikat.