Deponie Hächlerenfeld: Bundesgericht gibt Gemeinde Dagmersellen Recht

Es geht um die Teilrevision des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements von Dagmersellen, die eine Erweiterung der Deponiezone Hächlerenfeld in Buchs ermöglichen sollen. Die Sache war umstritten: Nach vielen Diskussionen stimmten die Dagmerseller an der Gemeindeversammlung Ende 2018 dem Antrag des Gemeinderates in einer geheimen Abstimmung mit 293 Ja- zu 270 Nein-Stimmen zu.

Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts betreffend Abweisung der Stimmrechtsbeschwerden gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 12. Dezember 2018 nun in letzter Instanz abgewiesen. Dies teilte die Gemeinde Dagmersellen gestern mit.

«Keine Beeinträchtigung der politischen Rechte»

Zunächst wurden 13 Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Der Regierungsrat wies diese – soweit darauf einzutreten war – ab. Der Entscheid wurde von zwei Beschwerdeführenden an das Kantonsgericht weitergezogen, welches die Beschwerde ebenfalls abwies, heisst es in der Mitteilung. Die Beschwerdeführenden hatten insbesondere gerügt, die Durchführung der Gemeindeversammlung sei nicht geordnet und unrechtmässig geschehen. Die Stimmberechtigten hätten ihren Willen nicht unverfälscht zum Ausdruck bringen können.

Nachdem der Regierungsrat die Beschwerden bereits im April letzten Jahres mit der Begründung abgewiesen hatte, dass keine Beeinträchtigung der politischen Rechte der Stimmberechtigten erkennbar sei, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten erfordern würden, stellte das Kantonsgericht in seinem Urteil ebenfalls fest, dass sich die Einwendungen der Beschwerdeführenden als unbegründet erwiesen. Das Gericht schloss sich den umfassenden Ausführungen des Regierungsrates an und wies die Beschwerde ebenfalls ab.

Mängel an Versammlung beanstanden war «zumutbar»

Das Urteil des Kantonsgerichts wurde ans Bundesgericht weitergezogen. Dieses stellt nun fest, dass es nicht rechtswidrig sei, dass die Vorinstanz auf eine verspätete Beschwerdeeinreichung geschlossen habe und auf die Stimmrechtsbeschwerde nicht eingetreten sei. Die behaupteten formellen Mängel seien den Beschwerdeführenden erkennbar und es sei ihnen daher zumutbar gewesen, diese noch an der Gemeindeversammlung selbst zu beanstanden.

«Die Zonenplan- und BZR-Änderung können nun zur Genehmigung an den Regierungsrat weitergeleitet und das Baubewilligungsverfahren fortgesetzt werden», schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung. (pd/ben)